Vermächtnis

Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.

Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils durch Testament oder Erbvertrag, ohne den Begünstigten als Erben einzusetzen. Im Fall einer Zuwendung von Vermächtnissen setzen Sie in einem gemeinschaftlichen Testament die gemeinsamen Kinder als Erben ein und sichern die Versorgung des überlebenden Ehegatten.

Familienrecht

Rechtliche Unterstützung

Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Schützt mich die amtliche Nachlassverwaltung?

Sobald der Erbe genau weiß, mit welchen Schulden er es zu tun hat, sollte er weitere Maßnahmen ergreifen. Soweit ihm die Anfechtung der Annahme der Erbschaft nicht möglich ist, kann er sein eigenes Vermögen schützen, indem er beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragt. Der Erbe braucht sich dann auch nicht mit der Befriedigung der Nachlassgläubiger aus-einanderzusetzen, weil dies dann Aufgabe des Nachlassverwalters ist. Das Gericht bestimmt dann einen Nachlassverwalter, die Gläubiger können ihre Ansprüche nun nur noch gegenüber diesem Verwalter geltend machen: Der Erbe ist damit "aus dem Schneider". Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die ein Nachlassgläubiger in das Privatvermögen des Erben eingeleitet hat, sind nun auf dessen Antrag aufzuheben. Dieser Weg ist aber nur dann eröffnet, wenn eine Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist.

Was ist mit dem Wunsch des Verstorbenen?

Die gesetzliche Erbfolge, eine Regelung, die überwiegend aus dem Jahr 1900 stammt, entspricht in der heutigen Zeitimmer seltener dem Bedürfnis einzelner Personen. Wer zum Beispiel als Single lebt, geschieden ist, mehrfach verheiratet war oder in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft ("wilde Ehe") sein Glück findet, ist gut beraten, zu überprüfen, ob nach dem Gesetz am Ende die "gewünschten Erben" (nahe stehende Partner, Freunde) den Nachlass erhalten oder irgendwelche weit entfernten, kaum bekannten, möglicherweise sogar verhassten Verwandten.

Fällt bei Vermächtnissen Erbschaftsteuer an?

Auch Vermächtnisse unterliegen der Erbschaftsteuer. Es gelten die gleichen Regeln wie für Erbschaften.

In welcher Form muss die Ausschlagung des Erbes erfolgen?

Die Anfechtung muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann beim Notar geschehen, der die Erklärung innerhalb der Frist beim Nachlassgericht einreicht. Die andere Möglichkeit ist, zum Nachlassgericht zu gehen und dort die Ausschlagung zu Protokoll zu geben.

Anfechtung

Unter gewissen Voraussetzungen kann innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrund eine Anfechtung des Erbvertrags erfolgen. Dieses Anfechtungsrecht steht dabei sowohl dem Erblasser als auch denjenigen Personen zu, die von dem Wegfall und der Nichtigkeit des Erbvertrags profitieren würden (z.B. übergangene gesetzliche Erben; Kinder u.a.).

Wie komme ich zu meinem Pflichtteil, wenn ich kein oder wenig Geld habe?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, kostenbewusst einen Pflichtteilsanspruch durchzusetzen. Rechtschutzversicherungen übernehmen im Erbrecht in der Regel nur eine Beratung, aber nicht die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts. Es ist aber nicht zwingend, die Tätigkeit des Rechtsanwalts vollständig im Voraus zu bezahlen, bevor man über das Geld aus dem Erbe bzw. den Pflichtteil verfügen kann. Auch wer im Bezug von AlG-II oder von Sozialhilfe steht, hat Möglichkeiten, zu seinem Recht zu kommen. Für die außergerichtliche Beratung und zum Beispiel das Verfassen eines Auskunftsaufforderungsschreibens kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden und dadurch die Anwaltstätigkeit vorfinanziert werden. Wenn ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe vorgelegt wird, muss zunächst nur der Eigenanteil von 15 € gezahlt werden. Der Anwalt kann dann tätig werden und erhält die, wenn auch nicht sehr üppigen Gebühren, aus der Staatskasse. Führt die Tätigkeit des Anwalts dazu, dass man seinen Pflichtteil ausgezahlt bekommt, kann dann die Beratungshilfe aufgehoben werden und der Anwalt kann die normalen Gebühren nach dem RVG oder die vereinbarten Gebühren abrechnen.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder Beratung.

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Nachlassgericht

Nachlassgericht ist das Amtsgericht. Es ist insbesondere zuständig für alle Nachlasssachen. Zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger.

Pflichtteilsberechtigter

Nach dem Gesetz kann ein Abkömmling von dem Erben den Pflichtteil verlangen auch wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.

Behinderte Erben

Besser als Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sind erbrechtliche Gestaltungen. Mit dem sogenannten Behindertentestament können Sie als Eltern oder als Elternteil erreichen, dass Ihr Vermögen der Familie erhalten bleibt und ein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf dieses Vermögen ausgeschlossen wird.

Erbverzicht

Unter dem Erbverzicht ist ein vom Erblasser zu Lebzeiten mit seinem Ehegatten oder einem Verwandten abgeschlossener erbrechtlicher Vertrag zu verstehen, in dem der Vertragspartner auf den Anfall seines künftigen gesetzlichen Erbrechts verzichtet.

Grundbesitzwert

Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags.

Ordentlicher Pflichtteil

Ordentlicher Pflichtteil ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Ergänzung des Pflichtteils, weil der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall einem Dritten eine Schenkung gemacht hat.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.