Holding

Eine Holding, auf deutsch übersetzt „halten“, ist eine Muttergesellschaft (Holding), die ihre die untergeordneten Tochtergesellschaften „hält“. Wichtig ist hierbei, dass eine Holding-Struktur nur durch Gründung von einer Kapitalgesellschaften (bspw. einer GmbH, UG oder Limited) gegründet werden kann.

Eine Holding, auf deutsch übersetzt „halten“, ist eine Muttergesellschaft (Holding), die ihre die untergeordneten Tochtergesellschaften „hält“.

Wichtig ist hierbei, dass eine Holding-Struktur nur durch Gründung von einer Kapitalgesellschaft (bspw. einer GmbH, UG oder Limited) gegründet werden kann. Die Gewinne, die von der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft abgeführt werden, sind zu 95 % von der Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt ebenso für den Erlös aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen.

Bei der Holding ist es möglich, den Nachkommen das Familienvermögen Schritt für Schritt unter Ausnutzung der Freibeträge frühzeitig zu übertragen. Es fallen damit keine Unternehmenssteuern an. Dieser schrittweise Prozess hat auch den Vorteil, dass die Erben langsam an das Unternehmen herangeführt werden können.

Familienrecht

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Muss ich für ein Testament zum Notar?

Viele Menschen wählen zu Recht die einfache, traditionelle Form des Testaments. Sie schreiben mit der Hand auf ein Blatt Papier "Testament" oder &quotMein letzter Wille", geben sodann - in mehr oder weniger leserlicher Schrift - bekannt, wer was bekommen soll, notieren Ort und Datum und setzen die Unterschrift unter dieses Dokument. Fertig ist das Testament. Dabei ist aber einiges zu beachten. Um rechtsgültig zu sein, muss das Testament erstens von Anfang bis zum Ende handschriftlich verfasst und zum zweiten unterschrieben sein. Die Angabe von Ort und Datum ist nicht notwendig, aber sehr sinnvoll. Wenn eine Person über die Jahre mehrere widersprüchliche Testamente verfasst, ohne das Datum anzugeben, kann später der &quotletzte Wille" - also das zuletzt verfasste Testament - nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden. Streitigkeiten - auch vor Gericht - sind die Folge.

Wie mache ich meinen Pflichtteil geltend?

Wenn die Frage geklärt ist, ob der Pflichtteil geltend gemacht wird, muss dieser Zahlungsanspruch berechnet werden und der Erbe zur Zahlung aufgefordert werden. Dazu muss in der Regel der Erbe zuerst um Auskunft über den Bestand des Nachlasses gebeten werden. Außerdem muss man in Erfahrung bringen, ob der Erblasser Vermögen verschenkt hat, das ggf. bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu berücksichtigten ist. Die Auskunft sollte schriftlich angefordert werden und es sollte eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer die Auskunft zu erteilen ist. Die Auskunft kann in Form eines in sich geschlossenen, systematischen Verzeichnisses verlangt werden. Es reicht nicht aus, wenn der auskunftspflichtige Erbe einfach nur Belege übersendet. Wenn feststeht, was der Nachlass beinhaltet, muss der Pflichtteilsanspruch und ggf. der Pflichtteilsanspruch innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren geltend gemacht werden. Das heißt, der Erbe muss zur Zahlung aufgefordert werden und es muss ggf. Klage erhoben werden.

Wer entscheidet über das Vermächtnis?

Ja, das ist möglich. Anders als bei der Erbeinsetzung kann jeder in seinem Testament anordnen, dass beispielsweise die Witwe nach seinem Tod einen Vermächtnisnehmer auswählen soll. Der Erblasser muss allerdings den Personenkreis, aus dem der Vermächtnisnehmer auszuwählen ist, ganz genau eingrenzen (zum Beispiel eines der eigenen Kinder, Verein am Wohnort).

Einseitige Abänderung bei gemeinschaftlichem Ehegattentestament

Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde: Der Erblasser hat das gemeinschaftliche Ehegattentestament nach dem Tod seiner Ehefrau zulasten des gemeinsamen Sohnes abgeändert. Die neue Lebensgefährtin sollte als Miterbin zusammen mit dem Sohn eingesetzt werden. Die Änderung stütze er auf eine Abänderungsklausel. Die Bindungswirkung von dem Ehegattentestament sollte durchbrochen werden, wenn es zu „familiären Zuwiderhandlungen“ des Sohnes kommt. Solche Zuwiderhandlungen sah der Erblasser darin, dass sein Sohn keinen regelmäßigen Kontakt zum Erblasser pflegte. Die Miterbin strebte vor Gericht die Erteilung eines Erbscheins an, der sie als Miterbin ausweist. Demgegenüber beantragte der Sohn einen Erbschein, der ihn als Alleinerben auszeichnet. Das AG Bamberg hat mit Beschluss vom 19.7.2019 (57 VI 1885/18) dem Erbscheinantrag der Miterbin stattgegeben. Der Antrag des Sohnes wurde zurückgewiesen. Die Beschwerde des Sohnes vor dem OLG Bamberg hatte Erfolg.

Unter welchen Voraussetzungen findet eine Testamentvollstreckung statt?

Die Testamentsvollstreckung muss vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag angeordnet werden. Der Testamentsvollstrecker setzt nach dem Erbfall die Anweisungen des Erblassers um, was die Möglichkeiten der Erben einschränken kann. Eine Testamentsvollstreckung erfolgt nur, wenn der Erblasser dies ausdrücklich in seinem letzten Willen bestimmt hat. Ohne diese Anordnung gibt es keine Testamentsvollstreckung.

In welcher Form muss die Ausschlagung des Erbes erfolgen?

Die Anfechtung muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann beim Notar geschehen, der die Erklärung innerhalb der Frist beim Nachlassgericht einreicht. Die andere Möglichkeit ist, zum Nachlassgericht zu gehen und dort die Ausschlagung zu Protokoll zu geben.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Gewillkürte Erbfolge

Das deutsche Erbrecht enthält in den §§ 1924 ff. BGB präzise Vorgaben dazu, wie der Nachlass eines Verstorbenen auf die Hinterbliebenen verteilt werden soll, falls dieser keine gewillkürte Erbfolge mittels Testament oder Erbvertrag vorgesehen hat.

Überschuldeter Nachlass

Aus dem Gesetz kann der Erbe mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass er für die auf ihn im Erbfall automatisch übergegangenen Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.

Steuersätze

Nach der Ermittlung des steuerrechtlich anzusetzenden Wertes des Nachlasses und dem Abzug der so genannten Nachlassverbindlichkeiten können Sie aus dem daraus sich ergebenden Betrag den Steuersatz anwenden.

Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.

Notarielles Testament

Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.

Gesellschaftliches Erbrecht

Erbrecht und Gesellschaftsrecht sind vom Gesetz nicht aufeinander abgestimmt. Bei dem Aufeinandertreffen von Erbrecht auf Gesellschaftsrecht kann es daher zu Interessenskonflikten kommen, insbesondere bei den sog. „Nachfolgeklauseln".

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.