Familienstiftung

Unter einer Familienstiftung versteht man eine mit Vermögen ausgestattete Institution, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dient. Das Vermögen wird also nicht von einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Personenkreis, sondern von der Stiftung übernommen.

Unter einer Familienstiftung versteht man eine mit Vermögen ausgestattete Institution, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dient. Das Vermögen wird also nicht von einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Personenkreis, sondern von der Stiftung übernommen. Sie ist selbstständig und gehört sich selbst.

Eine Familienstiftung hat im Gegenteil zu Kapitalgesellschaften oder Vereinen weder Mitglieder noch Gesellschafter. Sie besteht vielmehr aus einem Vermögen und einer Satzung, in der festgehalten wird, zu welchem Zweck das Vermögen verwendet wird und wie die Verwaltungsorgane definiert sind.

Neben der Gründung zu Lebzeiten können Stifter aber auch in einem Testament verfügen, dass aus dem Nachlass eine Stiftung errichtet wird. Dies ist jedoch sehr riskant.

Bei Familienstiftungen handelt es sich nicht um gemeinnützige Stiftungen, weshalb sie auch nicht steuerbefreit sind. Mithin fallen auch Steuern an, beispielsweise im Rahmen der Gründung. Dies stellt jedoch nicht zwangsläufig einen Nachteil dar.

Im Rahmen der Stiftungsgründung fällt mit dem Stiftungsgeschäft und der damit einhergehenden Übertragung von Vermögenswerten die sogenannte Schenkungssteuer an. Hieraus ergibt sich unter Umständen ein Vorteil gegenüber anderen Privatstiftungen. Nämlich richtet sich hierbei die Besteuerung nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Stifter und begünstigten Familienmitgliedern. Dabei können die Freibeträge der Schenkungsteuer für Familienangehörige ausgenutzt werden.

Ertragssteuerlich werden Familienstiftungen gemäß § 1 des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) mit einer Körperschaftssteuer von 15 Prozent (§ 23 KStG) besteuert. Dabei kann gemäß § 24 KStG ein Freibetrag von bis zu 5.000 Euro geltend gemacht werden, der auch für die Gewerbesteuer gilt.

Zur Körperschaftssteuer kommt außerdem die Erbersatzsteuer hinzu, die im § 1 Abs. 1 des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) geregelt wird. Sie wird erhoben, damit die normale Erbschaftssteuer von Familien nicht über den Weg einer Stiftung umgangen wird. So wird das Vermögen einer Familienstiftung alle 30 Jahre mit der Erbersatzsteuer belastet. Dabei wird von einem fiktiven Erbfall an zwei Kinder ausgegangen. Demnach kann ein Freibetrag von bis zu 800.000 Euro (400.000 Euro pro Kind) geltend gemacht werden und der Steuersatz liegt zwischen 7 und 30 Prozent.


Familienrecht

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wie werde ich Erbe?

Egal ob es ein Testament gibt, also die gesetzliche Erbfolge eintritt, oder man in einem Testament bedacht ist, der Erbe muss nichts weiter tun um Erbe zu werden. Auch wenn der Erbe nur die Ausschlagungsfrist verstreichen lässt, gilt dies als Annahme der Erbschaft. Eine besondere Erklärung, dass der Erbe das Erbe annimmt, ist nicht notwendig um Erbe zu werden.

Was ist das Berliner Testament?

Eheleute setzen sich in einem gemeinschaftlichen Testament jeweils als Alleinerbe ein. Vorteil ist, dass der Vollerbe über den Nachlass frei verfügen kann. Die Kinder oder mögliche weitere Erben erhalten erst nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten das Erbe.

Möglichkeit zur Entziehung des Pflichtteils durch § 2333 BGB abschließend geregelt

Geregelt sind diese Voraussetzungen abschließend im § 2333 BGB. Dort finden sich vier Fälle, in denen die Entziehung des Pflichtteils möglich ist. Dem ersten Fall zufolge kommt eine Entziehung des Pflichtteils in Betracht, wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet. Darüber hinaus kann der Pflichtteil auch entzogen werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte einer dieser Personen gegenüber ein Verbrechen oder ein schweres vorsätzliches Vergehen begeht. Schließlich kommt eine Entziehung des Pflichtteils in Betracht, wenn der Pflichtteilsberechtigte seine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt.

Muss die Gegenseite die Anwaltskosten für das Einfordern des Pflichtteils ersetzen?

Nur dann, wenn die Gegenseite mit der Erteilung der Auskunft über den Nachlass in Verzug war und nach eingetretenem Verzug der Anwalt beauftragt wird, können die Anwaltskosten als sogenannter Verzugsschaden geltend gemacht werden. Wird der Anwalt mit der außergerichtlichen Tätigkeit bereits zu einem Zeitpunkt beauftragt, wenn der Verzug noch nicht eingetreten ist, etwa um die Gegenseite überhaupt erstmals zur Auskunft aufzufordern, muss die Gegenseite die Kosten nicht erstatten. Eine Möglichkeit, kostenbewusst den Anspruch geltend zu machen, ist daher, sich zuerst anwaltlich beraten zu lassen und zunächst selbst den Erben schriftlich mit angemessener Frist zur Auskunft aufzufordern. Dabei lässt sich auch Geld für Übergabeeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein sparen, wenn das billigere Einwurfeinschreiben genutzt wird. Dieses hat dazu noch den Vorteil, dass es zugeht, wenn der Briefträger es beim Empfänger eingeworfen hat, und nicht das Risiko birgt, dass der Empfänger nur benachrichtigt wird und das Einschreiben nicht abholt. Wird die Auskunft nicht innerhalb der angemessenen Frist erteilt und beauftragt man nach Ablauf der Frist einen Anwalt, der dann nochmals die Auskunft einfordert, kann die Gegenseite verpflichtet sein, die Kosten des Anwalts als Verzugsschaden zu tragen. Die Kosten eines Klageverfahrens einschließlich der Anwaltskosten muss die Gegenseite ersetzen, wenn sie den Rechtsstreit verliert, oder u.U. wenn sie Anlass zur Klage gegeben hat und außergerichtlich keine Auskunft erteilt hat und deswegen Klage erhoben wird und der Rechtsstreit sich erledigt.

Wer macht Erben ausfindig?

Nur wenn für einen Nachlass kein Erbe gefunden wird, setzt das Nachlassgericht einen sogenannten Nachlasspfleger ein. Dieser ist dafür zuständig, das Erbe zu verwalten und die Erben zu ermitteln. In Bayern und Baden-Württemberg werden Erben vom Nachlassgericht von Amts wegen gesucht. In anderen Bundesländern müssen die Beteiligten oft selbst nach möglichen verschollenen Miterben suchen.

Wie wirkt es sich steuerlich aus, wenn ich mein Unternehmen übertrage?

Unabhängig davon, ob Sie Ihr Unternehmen von Todes wegen oder zu Lebzeiten im Wege der Schenkung übertragen, greift das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Wichtig für Sie sind gesetzlich gewährte Vergünstigungen. Bei richtiger Gestaltung der Unternehmensnachfolge kann auch ein sehr werthaltiges Unternehmen auf die nächste Generation übertragen werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Dafür muss das Unternehmen aber für sieben Jahre fortgeführt und nach Ablauf dieser Frist 700 % der sogenannten Ausgangslohnsumme erreicht werden (§ 13 a VIII ErbStG).

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Vermächtnis

Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.

Kettenschenkung

Kettenschenkung liegt vor, wenn der Schenker auf dem Umweg über den Beschenkten einem Dritten einen Gegenstand zuwenden will.

Erbvertrag

Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.

Erblasser

Erblasser ist die Person, auf die das Vermögen des Erblassers im Erbfall als Ganzes übergeht (Gesamtrechtsnachfolge).

Notarielles Testament

Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.

Ausschlagung

Das Ausschlagen der Erbschaft bedeutet, dass kein Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon besteht. Dadurch kann auch kein Pflichtteil mehr einfordert werden.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.