Notarielles Testament
Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.
Ein Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.
Das Gesetz verlangt, dass der Erblasser seinen Willen persönlich erklärt. Eine telefonische Erklärung ist also nicht ausreichend. Nicht erforderlich ist, dass der Erblasser seinen Willen als Ganzes in zusammenhängender Rede vorbringt. Ausreichend sind auch Erklärungen im Gespräch mit dem Notar, auch im Wege von Fragen und Antworten. Auch schlüssige Handlungen wie z. B. Kopfnicken auf eine Frage des Notars genügen. Die Niederschrift kann dem Notar offen oder verschlossen übergeben werden.
Ein minderjähriger Erblasser kann allerdings nur durch Übergabe einer offenen Schrift testieren.
Das notarielle Testament wird nach der Beurkundung durch den Notar immer in besondere amtliche Verwahrung gebracht. Durch die besondere amtliche Verwahrung des notariellen Testaments ist gewährleistet, dass das Testament nach dem Tod des Erblassers eröffnet wird. Nimmt man das notarielle Testament aus der besonderen amtlichen Verwahrung hat das automatisch zur Folge, dass das Testament als widerrufen gilt. In diesem Fall gilt wieder gesetzliche Erbfolge.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Wenn der leibliche Vater oder die leibliche Mutter stirbt, hat das Kind gemäß § 1924 BGB ein gesetzliches Erbrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind ehelich oder unehelich geboren wurde. Auch Kinder aus verschiedenen Ehen des Verstorbenen haben das gleiche Erbrecht. Eine testamentarische Regelung des Verstorbenen hat jedoch immer Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.
Unabhängig vom ehelichen Güterstand kann ein Ehepartner dem anderen Partner schenkungsteuerfrei sein "Familienwohnheim" übertragen. Ein solches "Wohnheim" ist ein Haus oder eine Wohnung, in dem sich der Mittelpunkt des familiären Lebens zu eigenen Wohnzwecken befindet. Auch Teilübertragungen sind möglich. Sogar mehrfach kann ein Ehepartner dem anderen ein "Familienwohnheim" zukommen lassen. Man muss die Immobilie auch nicht bis in alle Ewigkeit selbst nutzen, um die Möglichkeit der steuerfreien Übertragung zu haben, da es keine Behaltensfrist gibt. Ferien- und Wochenendhäuser sowie Häuser, die sich im Ausland befinden, können dagegen nicht auf diesem Wege steuerfrei übertragen werden.
Die Kosten für eine Testamentsvollstreckung richten sich vorrangig nach den Bestimmungen im Testament. Der Deutsche Notarverein hat hierzu eine Vergütungsregelung vorgeschlagen: 4% des Nachlasses bis 250.000 € 3% bis 500.000 € 2,5% bis 2,5 Mio. € 2% bis 5 Mio. € 1,5% über 5 Mio. € Diese Empfehlungen haben sich in der Praxis als faire Regelung für den Testamentsvollstrecker einerseits und die Erben andererseits bewährt.
Die Dauer der Testamentsvollstreckung ist von den Anweisungen des Erblassers abhängig. Sobald der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben erfüllt hat, endet die Vollstreckung nicht zwangsläufig durch seine Entlassung oder Kündigung. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Testament kann erhebliche Auswirkungen auf die Rechte der Erben haben. Gemäß § 2205 BGB kann der Testamentsvollstrecker den Nachlass in Besitz nehmen und über Nachlassgegenstände verfügen, während den Erben die Verfügungsgewalt entzogen ist, soweit der Nachlass seiner Verwaltung unterliegt. Daher können die Erben trotz ihrer Rechtsstellung als Erben während der Testamentsvollstreckung keinen Zugriff auf den Nachlass haben und wirtschaftlich nicht davon profitieren. Bei einer Dauervollstreckung gemäß §§ 2209, 2210 BGB könnte diese Einschränkung sogar ganze 30 Jahre lang bestehen bleiben.
Bei der Testamentseröffnung werden alle betroffenen Personen über den Inhalt des Testaments informiert. Durch diese Eröffnung erfährt man, ob man zum Erben bestimmt wurde, ein Vermächtnis erhält oder vom Erblasser enterbt wurde. Neben den Rechten erfährt man auch seine Pflichten als Erbe. Nach der Testamentseröffnung hat man sechs Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob man die Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchte.
Der künftige Erblasser sollte immer versuchen, schon vor dem Tod eine einvernehmliche Lösung mit den Angehörigen zu finden, um Erbstreitigkeiten auszuschließen. Mit dem Pflichtteilsverzicht kann dieses Ziel erreicht werden. So kann ein Erblasser offen legen, dass er sein Vermögen an eine bestimmte Person vererben möchte und den Personen, die er enterben will, einen Pflichtteilsverzicht (in der Regel nur gegen Zahlung einer Abfindung) nahe legen. Dies kann durchaus im Interesse einer pflichtteilsberechtigten Person sein - etwa wenn sie an dem Nachlass nicht interessiert ist, oder einen Beitrag zur finanziellen Absicherung anderer Familienmitglieder leisten will. Zudem erhält er den Abfindungsbetrag deutlich vor dem tatsächlichen Ableben des Erblassers.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Erbscheinsantrag
In einem Erbscheinsantrag muss der Antragsteller folgende Angaben machen...
Gütergemeinschaft
Bestand der Güterstand der Gütergemeinschaft, erhält der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses, der Rest geht zu gleichen Teilen an die Kinder. War die Ehe kinderlos, erhält der Ehegatte die Hälfte, die andere Hälfte steht den Erben zweiter Ordnung zu.
Unternehmensbewertung
Das Erbschaftssteuergesetz & Bewertungsgesetz sehen verschiedene Bewertungsmöglichkeiten für das Betriebsvermögen vor. Hierbei besteht eine klare Rangfolge der verschiedenen Bewertungsmethoden: An erster Stelle steht die Bewertung aus Ableitung aus zeitnahen Verkäufen. An nächster Stelle folgt die Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 188 BWG, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.
Ausschlagung
Das Ausschlagen der Erbschaft bedeutet, dass kein Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon besteht. Dadurch kann auch kein Pflichtteil mehr einfordert werden.
Geltendmachung
Die Erbunwürdigkeit tritt nicht automatisch ein, wenn ein Erbunwürdigkeitsgrund vorliegt. Sie muss vielmehr nach dem Erbfall durch Anfechtung geltend gemacht werden.
Nachlasspflegschaft
Nachlasspflegschaft kann zur Sicherung des Nachlasses vom Nachlassgericht angeordnet werden. Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt und wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.