Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.

Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.

Im ungünstigsten Fall muss ein Unternehmer damit rechnen, dass sich die Erben wegen des Unternehmens streiten und das Unternehmen nur deshalb liquidieren, weil jeder daran interessiert ist, seinen durch das Erbe begründeten Gesellschaftsanteil möglichst schnell liquide zu machen. Ein Unternehmertestament kann ein solches Szenario verhindern.

Familienrecht

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Berliner Testament kann zu steuerlichen Nachteilen führen

Allerdings hat das Berliner Testament nicht nur positive Seiten. So kann etwa die Gefahr bestehen, dass der längerlebende Ehepartner nach dem Tode des Ehemannes oder der Ehefrau erneut heiratet. Damit würden neue Erbansprüche zugunsten des neuen Ehepartners entstehen. Die Kinder würden demzufolge letzten Endes weniger bekommen, da ein Teil des Vermögens zumindest in Form des Pflichtteils an den neuen Ehepartner gehen würde. Allerdings gibt es für dieses Problem eine Lösung in Form von sog. Wiederverheiratungsklauseln. Auf diesem Weg kann bereits im Testament geregelt werden, wie im Fall einer erneuten Heirat mit dem Erbe verfahren werden soll. Darüber hinaus stellt sich jedoch noch ein steuerliches Problem. Bekommt das Kind das gesamte Erbe der verstorbenen Eltern auf einmal, erhöht sich die Gefahr, dass das Erbe den Steuerfreibetrag von 400.000 Euro überschreitet. Wenn dies der Fall ist, kann das Erbe durch Steuern gemindert werden. Da das Erbe zudem zunächst an den längerlebenden Ehepartner und erst nach dessen Tod an die Kinder geht, besteht außerdem die Gefahr, dass das Erbe zweimal besteuert wird.

Gilt eine Bankvollmacht auch noch nach dem Tod?

Eine vom Verstorbenen erteilte Vollmacht erlischt nicht durch seinen Tod außer dies ist in der Vollmacht ausdrücklich geregelt. Der Bevollmächtigte kann also auch nach dem Tod des Vollmachtgebers über das Vermögen des Verstorbenen verfügen. Der Erbe ist jedoch berechtigt, die Kontovollmacht zu widerrufen. Eine Kontovollmacht für den Erben über den Tod hinaus erspart in vielen Fällen die Beantragung eines Erbscheins, sofern der Nachlass überwiegend aus Kontoguthaben besteht. Häufig wird die Bank darauf bestehen, dass die Vollmacht notariell beurkundet oder in Anwesenheit eines eigenen Mitarbeiters unterzeichnet wurde. Hat zum Beispiel eine alte Dame ihrem Lebensabschnittsgefährten eine Kontovollmacht erteilt, sind ihre Kinder und Erben gut beraten, sofort die Vollmacht außer Kraft zu setzen. Denn der Lebensabschnittsgefährte könnte ohne Probleme die Gelegenheit nutzen und viel Geld in die eigene Tasche stecken. Das Geld würde ihm zwar nicht gehören, aber bis die Erben vor Gericht das Geld eingeklagt haben, könnte es längst verprasst sein - und wo nichts mehr zu holen ist, nützen kein Prozess und auch kein Rechtsanspruch. Wer daher als Erbe von der Existenz einer Kontovollmacht weiß, die er nicht aufrechterhalten möchte, sollte der Bank den Widerruf in nachweisbarer Form mitteilen. Es ist auch möglich und bei undurchschaubaren Verhältnissen sinnvoll, auf Verdacht sämtliche möglicherweise bestehenden Vollmachten zu widerrufen.

Was ist die Alternative zur Mediation im Erbrecht?

Warum ist eine Mediation im Erbrecht erwägenswert? Die Frage ist immer, was die Alternative ist. In einer Mediation erreicht man häufig nicht 100% dessen, was man vor Gericht beanspruchen würde. Allerdings sprechen einem die Gerichte auch nur selten 100% dessen zu, was man einklagt. Im absoluten Regelfall kommt es vor Gericht wie auch in der Mediation zu einem Vergleich. Mit gravierenden Unterschieden: Für eine Mediation fallen keine Gerichtsgebühren an, die Konfliktlösung wird also deutlich billiger. Und eine Mediation geht deutlich schneller. Sie dauert nicht mehrere Jahre, sondern lässt sich in der Regel binnen weniger Wochen terminieren und dann innerhalb weniger Tage abschließen. Schließlich haben die Parteien in der Mediation selbst in der Hand, worauf sie sich einigen.

Was erben Halbgeschwister?

Halbgeschwister sind Geschwister, die nur einen gemeinsamen Elternteil haben. Beim Tod des eigenen Vaters oder der eigenen Mutter spielt es für das Erbrecht eines Kindes keine Rolle, ob der Verstorbene mit einem anderen Partner weitere Kinder hat. Jedes Kind des Verstorbenen ist erbrechtlich gleichgestellt. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben alle vorhandenen Geschwister und Halbgeschwister zu gleichen Teilen. Wurde ein Halbgeschwister durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, hat dieser dennoch Anspruch auf den Pflichtteil.

Anwaltliche Begleitung in der Erbrechtsmediation

An einer Mediation im Erbrecht sind Rechtsanwälte nicht notwendig beteiligt. Wenn sie an der Mediationsverhandlung nicht unmittelbar teilnehmen, unterstützen sie ihre Mandanten aber im Vorfeld und werden auch im Falle einer Einigung hinzugezogen, um die gefundene Konfliktlösung hieb- und stichfest zu machen. Auf diese Weise stellen Anwälte auch sicher, dass ihre Mandanten nicht auf Rechte verzichten, die sie vor Gericht problemlos einklagen könnten.

Wer kann ein Vermächtnis bekommen?

Als Vermächtnisnehmer kann jede rechtsfähige Person bestimmt werden. Es kommt somit nicht nur eine natürliche, sondern auch eine juristische Person - eingetragener Verein, Kirche oder Stadt - in Frage. Sogar noch nicht geborene Kinder können ein Vermächtnis erhalten. Stirbt der Vermächtnisnehmer vor dem Erbfall, treten im Zweifel zunächst seine Kinder oder andere nahe Verwandte an seine Stelle. Hatte er keine Verwandten, entfällt das Vermächtnis. Der Erblasser sollte zur Vermeidung von Unklarheiten immer ausdrücklich einen Ersatz-Vermächtnisnehmer bestimmen, wenn er das wünscht.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Grundbesitzwert

Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags.

Handschriftliches Testament

Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Erbvertrag

Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.

Holding

Eine Holding, auf deutsch übersetzt „halten“, ist eine Muttergesellschaft (Holding), die ihre die untergeordneten Tochtergesellschaften „hält“. Wichtig ist hierbei, dass eine Holding-Struktur nur durch Gründung von einer Kapitalgesellschaften (bspw. einer GmbH, UG oder Limited) gegründet werden kann.

Adoption

Adoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind. Seit dem 1.1.1977 wird durch die Adoption eines Minderjährigen die gleiche erbrechtliche Beziehung hergestellt wie zu leiblichen Kindern.

Gütergemeinschaft

Bestand der Güterstand der Gütergemeinschaft, erhält der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses, der Rest geht zu gleichen Teilen an die Kinder. War die Ehe kinderlos, erhält der Ehegatte die Hälfte, die andere Hälfte steht den Erben zweiter Ordnung zu.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.