Pflichtteilsergänzung
Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
Die Schenkung wird wird hierbei innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang berücksichtig. Innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger. Sind jedoch zehn Jahre seit der Schenkung verstrichen, bleibt sie unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge gemäß den §§ 1924 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft. Diese bestimmt, dass Verwandte und Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen erben.
Die meisten Kinder fügen sich in den Willen ihrer Eltern. Sie verzichten in Ansehung einer Pflichtteilsstrafklausel darauf, beim Tod des zuerst gestorbenen Elternteils den Pflichtteil geltend zu machen. Einige tun sich allerdings schwer mit dieser Entscheidung. Sie wollen zunächst einmal wissen, wie viel der Nachlass überhaupt wert ist. Dazu stellt ihnen das Erbrecht einen so genannten Auskunftsanspruch an die Seite. Die Kinder können also vom länger lebenden Elternteil Auskunft verlangen, was das verstorbene Elternteil so alles hinterlassen hat. Bisher ging man davon aus, dass das bloße Auskunftsverlangen nur eine Vorstufe dazu ist, den Pflichtteil vom überlebenden Elternteil auch wirklich einzufordern. Denn damit ergründet das interessierte Kind nur die Entscheidungsgrundlage und erhebt noch keine Zahlungsansprüche. Das OLG Köln sah das nun differenzierter.
Die Ehe ist aus mehreren Gründen eine Steuerspargemeinschaft. Um bei der Übertragung von Eigentum innerhalb der Familie geschickt und völlig legal Steuern zu sparen, muss man wissen, wann, wo und wie der Bürger dies umsetzen kann.
Die Frage nach den Kosten für einen Erbschein lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Berechnung der Kosten erfolgt anhand der Gebührentabellen des Gerichts- und Notarkostengesetz und wird durch den Wert des Nachlasses bestimmt. Hierbei gilt der Grundsatz, je höher der Wert des Nachlasses, desto höher die Kosten für den Erbschein. Für einen Nachlasswert von 10.000 Euro fällt eine Erbscheingebühr von 150 Euro, bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro fällt hingegen eine Gebühr von 330 Euro
Wird Ihnen als Erbe vom Gericht aufgegeben, innerhalb einer bestimmten Frist ein Inventarverzeichnis über den Nachlass zu erstellen, muss dies auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist erfolgen. Auch darf nichts bewusst verschwiegen werden. Die Folge wäre sonst die unbeschränkte Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten mit seinem Eigenvermögen. Einer Fristsetzung durch das Gericht kann man entgehen, wenn man als Erbe selber einen Antrag auf Aufnahme des Inventars stellt.
Der Erbe beantragt beim Nachlassgericht, dass alle Gläubiger des Erblassers aufgefordert werden anzugeben wie viel der Erblasser schuldig ist. Die Gläubiger sind dabei an eine Frist gebunden.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Geltendmachung
Die Erbunwürdigkeit tritt nicht automatisch ein, wenn ein Erbunwürdigkeitsgrund vorliegt. Sie muss vielmehr nach dem Erbfall durch Anfechtung geltend gemacht werden.
Freibeträge
Für Erwerbe von Todes wegen und für Schenkungen unter Lebenden bestehen persönliche Freibeträge, die den steuerlichen Erwerb reduzieren. Vom Erwerber ist nur der Betrag zu versteuern, der nach Abzug des Freibetrags verbleibt.
Gesellschaftliches Erbrecht
Erbrecht und Gesellschaftsrecht sind vom Gesetz nicht aufeinander abgestimmt. Bei dem Aufeinandertreffen von Erbrecht auf Gesellschaftsrecht kann es daher zu Interessenskonflikten kommen, insbesondere bei den sog. „Nachfolgeklauseln".
Berliner Testament
Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.
Grundbesitzwert
Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags.
Gütertrennung
Hat sich ein Ehepaar für die Gütertrennung entschieden und dies auch beim Notar beurkunden lassen, gilt eine andere Erbquote für die Ehegatten: War die Ehe kinderlos, erhält der hinterbliebene Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte geht an die Erben zweiter Ordnung.
Spezialisierungen
Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.
Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.
Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.
Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.
Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.
Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.