Überschuldeter Nachlass
Aus dem Gesetz kann der Erbe mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass er für die auf ihn im Erbfall automatisch übergegangenen Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.
Aus dem Gesetz kann der Erbe mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass er für die auf ihn im Erbfall automatisch übergegangenen Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.
Hat der Erbe noch nie etwas von den mit dem Erbfall verbundenen Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers gehört und kennt er die hinter den Schulden stehenden Gläubiger nicht, so muss er sich als Erbe trotzdem um den Abbau und die Tilgung der Schulden kümmern.
Diese im Gesetz vorgesehene Haftung des Erben ist grundsätzlich auch nicht auf die vom Erben übernommenen positiven Nachlasswerte beschränkt.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Warum ist eine Mediation im Erbrecht erwägenswert? Die Frage ist immer, was die Alternative ist. In einer Mediation erreicht man häufig nicht 100% dessen, was man vor Gericht beanspruchen würde. Allerdings sprechen einem die Gerichte auch nur selten 100% dessen zu, was man einklagt. Im absoluten Regelfall kommt es vor Gericht wie auch in der Mediation zu einem Vergleich. Mit gravierenden Unterschieden: Für eine Mediation fallen keine Gerichtsgebühren an, die Konfliktlösung wird also deutlich billiger. Und eine Mediation geht deutlich schneller. Sie dauert nicht mehrere Jahre, sondern lässt sich in der Regel binnen weniger Wochen terminieren und dann innerhalb weniger Tage abschließen. Schließlich haben die Parteien in der Mediation selbst in der Hand, worauf sie sich einigen.
Hat der Verstorbene keinen letzten Willen in Form eines Testaments oder Erbvertrages hinterlassen, regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Nachlasses. Die Kinder des Verstorbenen erben dabei zu gleichen Teilen. Existiert zusätzlich ein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, teilen sich die Kinder das Erbe mit diesem Partner.
Für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen selber kein Testament mehr errichten können, besteht die Möglichkeit ein Nottestament, auch “Drei Zeugen Testament” genannt, anzufertigen. Beim Nottestament erklärt der Vererber in mündlicher Form, den Zeugen gegenüber, seinen letzten Willen. Diese hingegen haben die Aufgabe den letzten Willen des Betroffenen schritflich zu fixieren und deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift zu bestätigen. Jeder der drei Zeugen ist in gleicher Weise für die korrekte Wiedergabe des letzten Willens des Betroffenen verantwortlich. Eine Unterschrift des Vererbers ist nicht zwingend erforderlich. Wenn er nicht mehr unterschreiben kann, so genügt die Unterschrift der drei Zeugen. Dieser Umstand ist jedoch in der Niederschrift durch die Zeugen aufzunehmen. Natürlich muss auf dem Testament auch das Datum der Errichtung vermerkt werden.
Das deutsche Recht kennt drei Güterstände: Die Gütergemeinschaft, die Gütertrennung und die Zugewinngemeinschaft. Die meisten Ehegatten glauben, dass sie in Gütergemeinschaft leben, also nur ein gemeinschaftliches Vermögen haben und für Schulden des Anderen voll mithaften. Das ist allerdings ein Irrtum. Die weitaus meisten Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hier gibt es – ebenso wie bei der Gütertrennung – kein gemeinsames Vermögen der Ehegatten. Nur beim Ende der Ehe durch Scheidung oder durch Tod eines Ehegatten erfolgt ein Ausgleich, wenn einer der Gatten während der Ehe mehr verdient hat als der andere. Vergleichsweise wenige Ehepaare leben demgegenüber tatsächlich in Gütergemeinschaft. Auch diese Eheleute teilen nicht unbedingt ihr gesamtes Vermögen. Was beispielsweise einer der Eheleute erbt, wandert in der Regel in sein Sondervermögen und wird nicht gemeinschaftliches Eigentum beider Ehegatten. Aber es gibt eben auch einen gemeinsamen Topf, der im Falle von Scheidung oder Tod eines Ehepartners aufgeteilt werden muss.
Nach dem Tod eines Geschwisters erbt ein Bruder oder eine Schwester, wenn der Verstorbene in einem Testament oder Erbvertrag als Erbe benannt wurde. Gibt es kein Testament, erben Geschwister gemäß der gesetzlichen Erbfolge nur, wenn der Verstorbene keine Kinder oder Enkelkinder hinterlassen hat und mindestens ein Elternteil der Geschwister bereits verstorben ist. Sind beide Elternteile noch am Leben, erben die Geschwister nicht nach der gesetzlichen Erbfolge.
In einer Mediation sprechen sich die Streitparteien offen miteinander aus und suchen nach einer einvernehmlichen Lösung. Die Mediation ist inzwischen ein anerkanntes Konfliktlösungsverfahren, das der Gesetzgeber u.a. durch das Mediationsgesetz von 2012 anerkannt hat. Besonders gut geeignet sind Mediationsverfahren für spannungsreiche Konflikte in familiären oder unternehmerischen Beziehungsgeflechten. Es geht bei einer Mediation nicht darum, sich an den Händen zu halten und so zu tun, als sei nichts gewesen. Vielmehr ist eine Mediation ein ernsthaftes Verfahren, in dem beide Parteien einander zuhören, ihre Interessen erforschen und über angemessene Kompromisslösungen nachdenken. Mediationen haben Erfolgsquoten von etwa 80%. Die Konfliktlösung mit einer Mediation dauert in der Regel 2-3 Tage und lässt sich mit wenig Vorlauf anberaumen.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Familienwohnheim
Beachten Sie, dass steuerliche Erwägungen bei der Vermögensübertragung auch, aber nicht ausschließlich eine Rolle spielen sollen.
Nießbrauchsvorbehalt
Die häufigste Form des Nießbrauchs ist das lebenslange Recht, in einer Immobilie zu wohnen und alle Nutzungen daraus zu ziehen.
Notarielles Testament
Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.
Güterstandsschaukel
Die Güterstandsschaukel ist ein Mittel zur steueroptimierten Vermögensübertragung unter Ehegatten und bietet sich in den Fällen an, in denen ein Ehegatte während der Ehezeit deutlich mehr Zugewinn erzielt hat, als der andere Ehegatte.
Vermächtnis
Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.
Nachlassverbindlichkeit
Zwei beim BFH gerade anhängig gewordene Revisionen zeigen wieder, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG zunehmend streitiger zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung wird.
Spezialisierungen
Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.
Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.
Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.
Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.
Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.
Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.