Überschuldeter Nachlass
Aus dem Gesetz kann der Erbe mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass er für die auf ihn im Erbfall automatisch übergegangenen Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.
Aus dem Gesetz kann der Erbe mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass er für die auf ihn im Erbfall automatisch übergegangenen Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.
Hat der Erbe noch nie etwas von den mit dem Erbfall verbundenen Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers gehört und kennt er die hinter den Schulden stehenden Gläubiger nicht, so muss er sich als Erbe trotzdem um den Abbau und die Tilgung der Schulden kümmern.
Diese im Gesetz vorgesehene Haftung des Erben ist grundsätzlich auch nicht auf die vom Erben übernommenen positiven Nachlasswerte beschränkt.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Im Internet werden zahlreiche Musikstücke, E-Books und Filme gekauft. Diese sind von dem digitalen Nachlass hingegen nicht erfasst. Mit dem Tod ist bei Lizenzmodellen vielfach das Ende der Nutzungsrechte verbunden. Ein Eintritt des Erben erfolgt hierbei nicht. Unter Umständen stellt diese Regelung in den AGB einen Verstoß gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB dar. Vielfach ist nicht festgelegt, dass es sich um eine Miete und nicht um einen Kauf handelt. Ein Vorgehen lohnt sich jedoch aufgrund der fehlenden Vollstreckbarkeit in ausländische Jurisdiktionen in den wenigsten Fällen.
Wenn der Anspruch einen bestimmten Wert erreicht und die Sache Aussicht auf Erfolg hat, kann eine Prozessfinanzierung bei einem Prozessfinanzierer beantragt werden. Dazu muss ein Anwalt dem Prozessfinanzierer die Erfolgsaussichten des Anspruchs und dessen Durchsetzbarkeit darlegen. Der Prozessfinanzierer prüft dann, ob er den Fall finanziert, zahlt die Kosten für den Rechtsstreit und lässt sich einen bestimmten Anteil an dem im Prozess erstrittenen Betrag versprechen. Wer bedürftig ist, kann für eine Pflichtteilsklage Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prozesskostenhilfe übernimmt aber nur die eigenen Anwaltskosten und davon auch nur einen, vor allem bei höheren Summen, wesentlich geringeren Anteil als die sogenannten Wahlanwaltsgebühren. Aber der Rechtsanwalt kann bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe tätig werden und erhält im Erfolgsfall von der unterliegenden Gegenseite die normalen gesetzlichen Gebühren. Wenn der Anwalt damit beauftragt wird, die Prozesskostenhilfe zu beantragen, was meistens schon den vollständigen Entwurf einer Klageschrift umfasst, wird in der Regel eine, gegenüber dem eigentlichen Verfahren geringere Gebühr für diese Tätigkeit geschuldet und es kann ein entsprechender Vorschuss verlangt werden. Auch wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, der Prozess jedoch verloren wird, muss man die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe kann auch aufgehoben werden, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Bewilligung geändert haben. Eine solche Änderung kann auch darin liegen, dass durch den Prozess, für den Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, etwas erlangt wurde. Die Prozesskostenhilfe schließt also das Prozessrisiko nicht aus, sondern versetzt einen Bedürftigen nur in die Lage, überhaupt denn Prozess zu führen.
In einer Mediation sprechen sich die Streitparteien offen miteinander aus und suchen nach einer einvernehmlichen Lösung. Die Mediation ist inzwischen ein anerkanntes Konfliktlösungsverfahren, das der Gesetzgeber u.a. durch das Mediationsgesetz von 2012 anerkannt hat. Besonders gut geeignet sind Mediationsverfahren für spannungsreiche Konflikte in familiären oder unternehmerischen Beziehungsgeflechten. Es geht bei einer Mediation nicht darum, sich an den Händen zu halten und so zu tun, als sei nichts gewesen. Vielmehr ist eine Mediation ein ernsthaftes Verfahren, in dem beide Parteien einander zuhören, ihre Interessen erforschen und über angemessene Kompromisslösungen nachdenken. Mediationen haben Erfolgsquoten von etwa 80%. Die Konfliktlösung mit einer Mediation dauert in der Regel 2-3 Tage und lässt sich mit wenig Vorlauf anberaumen.
Die meisten Kinder fügen sich in den Willen ihrer Eltern. Sie verzichten in Ansehung einer Pflichtteilsstrafklausel darauf, beim Tod des zuerst gestorbenen Elternteils den Pflichtteil geltend zu machen. Einige tun sich allerdings schwer mit dieser Entscheidung. Sie wollen zunächst einmal wissen, wie viel der Nachlass überhaupt wert ist. Dazu stellt ihnen das Erbrecht einen so genannten Auskunftsanspruch an die Seite. Die Kinder können also vom länger lebenden Elternteil Auskunft verlangen, was das verstorbene Elternteil so alles hinterlassen hat. Bisher ging man davon aus, dass das bloße Auskunftsverlangen nur eine Vorstufe dazu ist, den Pflichtteil vom überlebenden Elternteil auch wirklich einzufordern. Denn damit ergründet das interessierte Kind nur die Entscheidungsgrundlage und erhebt noch keine Zahlungsansprüche. Das OLG Köln sah das nun differenzierter.
Am häufigsten kommt ein Pflichtteilsverzicht in der Praxis zur Anwendung, wenn es um die Regelung einer Unternehmensnachfolge geht. So kommt es etwa vor, dass nur einer der Erben das zum Nachlass gehörende Unternehmen weiterführen soll. Andere Erben müssten in diesem Fall enterbt werden. Macht ein Pflichtteilsberechtigter nun seinen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben geltend, kann das Unternehmen schnell in finanzielle Bedrängnis geraten. Demzufolge bietet es sich in einem solchen Fall für den Erblasser an, noch zu Lebzeiten einen Pflichtteilsverzicht mit dem Pflichtteilsberechtigten zu vereinbaren. Im Regelfall geht dies mit einer Abfindungszahlung an den Verzichtenden einher. Insbesondere durch einen Pflichtteilsverzicht vor dem Erbfall kann der Erblasser somit langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen zwischen Erben und Pflichtteilsgläubiger vorgebeugen. Dementsprechend ist ein solcher Verzicht in bestimmten Situationen durchaus eine Überlegung wert. Um die Wirksamkeit des Verzichts sicherzustellen und die Folgen richtig beurteilen zu können, ist es ratsam, die Einschätzung eines Experten einzuholen
Der Fall stellt sich wie folgt dar: Der Erblasser und seine Ehefrau befanden sich in einer Ehekrise. Daraufhin schlossen sie einen Ehevertrag. In diesem Vertrag stellten die Eheleute zunächst fest, dass sie mit dem Gedanken spielten, sich scheiden zu lassen. Weiterhin vereinbarten sie für den Fall der Trennung oder Scheidung, dass beide auf ihre gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechte am Nachlass verzichten. Letzten Endes ließen sie sich zwar scheiden, aber heirateten sich einige Jahre später erneut. Nachdem der Ehemann verstarb, beantragten seine Ehefrau und eine seiner Töchter einen Erbschein. Dies begründeten sie damit, dass der Pflichtteils- und Erbverzicht aus dem Ehevertrag aufgrund der erneuten Heirat bedeutungslos sei. Das AG Mönchengladbach lehnte den Erbscheinsantrag jedoch ab. Das OLG Düsseldorf gab, im Gegensatz zum Amtsgericht, nun allerdings der Ehefrau und der Tochter des Erblassers Recht. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht durch Auslegung des im Ehevertrag vereinbarten Erbverzichts. Demzufolge sei die Formulierung im Ehevertrag, wonach die im Ehevertrag geschlossenen Vereinbarungen nur für den Fall der Trennung gelten sollten, entscheidend gewesen. Mit der erneuten Heirat wurden die Erbansprüche der Ehefrau demnach wieder begründet.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Gewillkürte Erbfolge
Das deutsche Erbrecht enthält in den §§ 1924 ff. BGB präzise Vorgaben dazu, wie der Nachlass eines Verstorbenen auf die Hinterbliebenen verteilt werden soll, falls dieser keine gewillkürte Erbfolge mittels Testament oder Erbvertrag vorgesehen hat.
Stiftung
Gründet man eine Stiftung, kann nicht man nicht nur bei der Neugründung, sondern alle zehn Jahre einen Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend machen. Bei Ehegatten besteht die Möglichkeit diesen Betrag zu verdoppelt, also insgesamt 2 Millionen.
Kettenschenkung
Kettenschenkung liegt vor, wenn der Schenker auf dem Umweg über den Beschenkten einem Dritten einen Gegenstand zuwenden will.
Erbschaft
Vor- und Nacherbschaft im gemeinschaftlichen Testament In einem gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament) ist nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vor“- und „Nacherbe“ enthält
Familien-Pool
Beim Familienpool werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft eingebracht und anschließend werden diese Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder gegebenenfalls durch Erbschaft auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder bzw. Enkel übertragen.
Behindertentestament
Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.