Erbschein
Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.
Der Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.
Wer Erbe ist, muss dies im Rechtsverkehr häufig gegenüber Behörden, Ämtern, Banken etc. nachweisen. Dazu bedient er sich im Regelfall eines Erbscheins. Der Erbschein ist eine Urkunde des Nachlassgerichts, in dem die Person des Erblassers und des oder der Erben, die Größe des Erbteils sowie gegebenenfalls Beschränkungen des Erbrechts (z. B. durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) angegeben werden.
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über das Erbrecht einer oder mehrerer Personen. Er dient der Legitimation über die Erbfolge. Damit muss ein Dritter nicht selbst die Erbfolge prüfen. Die Ausweisung des Erbrechts im Erbschein gilt als richtig.
Zuständig für die Erteilung des Erbscheins ist das Nachlassgericht (Amtsgericht), in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
Gesetzlich gilt die Vermutung, dass der im Erbschein als Erbe ausgewiesenen Person das angegebene Erbrecht in entsprechender Höhe tatsächlich zusteht und dass andere als die angegebenen Beschränkungen nicht bestehen. Diese Vermutung ist zwar widerlegbar, bis zum Beweis des Gegenteils gilt aber der Erbschein als Beweis für das Erbrecht und die ausgewiesene Größe des Erbteils.
Erwirbt jemand von dem, der in einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, durch Rechtsgeschäft einen Gegenstand aus dem Nachlass, ein Recht an einem solchen Gegenstand (z. B. eine Grundschuld) oder wird ihm eine Schuld erlassen, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig. Der Erwerber wird also bei seinem Erwerb geschützt. Nicht notwendig ist es, dass dem Erwerber der Erbschein vorgelegt wurde; er braucht ihn auch nicht zu kennen. Es reicht aus, dass der Erbschein überhaupt erteilt ist.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Wenn der Erblasser sowohl Erben als auch einen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, stehen die Erben vor erheblichen Einschränkungen. Obwohl die Erben nach dem Erbfall die rechtlichen Nachfolger des Erblassers werden und formal das gesamte Erbe übernehmen, darf gemäß § 2205 BGB nur der Testamentsvollstrecker vorerst den Nachlass in Besitz nehmen. Dadurch haben die Erben vorübergehend keinen Zugriff auf die Erbschaft.
Der Erbe beantragt beim Nachlassgericht, dass alle Gläubiger des Erblassers aufgefordert werden anzugeben wie viel der Erblasser schuldig ist. Die Gläubiger sind dabei an eine Frist gebunden.
Bei einer gemieteten Wohnung muss der Ehe- oder Lebenspartner entscheiden, ob er das Mietverhältnis weiterführen will. Falls er dies möchte, tritt er nach dem derzeitigen Mietrecht automatisch in den bisherigen Mietvertrag ein. Tritt der Partner nicht in den Mietvertrag ein, so muss er innerhalb eines Monats gegenüber dem Vermieter seinen Widerspruch gegen den Eintritt in den Mietvertrag erklären. Das Mietverhältnis endet dann. Eine Besonderheit ist zu beachten, wenn die Partner eines oder mehrere Kinder haben. Denn wenn der Partner nicht in das Mietverhältnis eintritt, geht das Mietverhältnis auf die Kinder über. Falls dies nicht gewollt ist, sollte man auch für die Kinder widersprechen. Wenn weder die Partner noch die Kinder des Verstorbenen in den Mietvertrag eintreten, treten ohne weiteres Zutun andere Familienangehörige oder sonstige Personen ein, sofern sie mit dem Verstorbenen in einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Man muss also auch für diesen Personenkreis dem Vermieter einen Widerspruch zukommen lassen, wenn die Weiterführung des Mietverhältnisses nicht gewünscht ist. Falls niemand in das Mietverhältnis eintritt, werden die Erben automatisch zu Mietern. Die Erben haben dann - genauso wie der Vermieter - ein Sonderkündigungsrecht mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Wer dieses Recht wahrnehmen möchte, kann innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes die Sonderkündigung aussprechen.
Juristisch gesehen gibt es zwei Möglichkeiten für den letzten Willen: 1. das Eigenhändige Testament. Das Eigenhändige Testament wird vom Erblasser selbst verfasst und muss eigenhändig geschrieben sein sowie Ortsangabe, Datum und den vollen Namenszug beinhalten. 2. das Öffentliche Testament (Notarielles Testament). Das Öffentliche Testament (Notarielle Testament) verfasst ein Notar, wird nur vom Testierenden unterschrieben und vom Notar beglaubigt.
In Deutschland steigt die Zahl der Stiftungsneugründungen. Im Jahre 1990 waren es 181 Stiftungen bürgerlichen Rechts, die aus der Taufe gehoben wurden, nach einem kontinuierlichen Anstieg wurden im Jahr 2000 bereits 681 Neugründungen gezählt. Der vorläufige Höchststand wurde mit 852 neuen Stiftungen im Jahr 2004 erreicht. Diese Zahlen belegen einen "Stiftungsboom". Nicht in jedem Fall wird ein Kapital in Millionenhöhe zugewendet. Keineswegs alle Stifter verfügen über ein großes Vermögen. Jeder fünfte Stifter kann weniger als 250.000 € als Gründungskapital einbringen. Bei einer Stiftung wird das Stiftungskapital in seinem Bestand erhalten. Die Stiftungszwecke werden ausschließlich mit den Erträgen aus dem Kapitalstamm der Stiftung verfolgt. Rund 43% der Neugründungen müssen mit weniger als 100.000 € Kapital an den Start gehen, so dass in Zeiten niedriger Kapitalzinsen pro Jahr nur wenige 1.000 € pro Jahr für den Stiftungszweck verwendet werden können. Nach den Ergebnissen einer Studie der Bertelsmann-Stiftung sind heute die Personen, die eine Stiftung gründen, keineswegs "alt, reich und verschroben". Ganz im Gegenteil hat die Untersuchung ergeben, dass immer mehr jüngere, aktive Initiatoren und Geldgeber die Stiftungslandschaft prägen - fast 40% sind jünger als 60 Jahre.
Wer Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche erhebt, muss sich an die Erben wenden. Das Nachlassgericht ist hierfür nicht zuständig. Unmittelbar mit dem Tod des Erblassers sind die entsprechenden Leistungen in Geld auszubezahlen. Für die glücklichen Erben können die Forderungen bei hohem Wert des Nachlasses in Form von "Betongeld" (Immobilien) außerordentlich hohe Lasten hervorrufen, weil dann in der Regel die Liquidität fehlt, um zu zahlen. Es spielt keine Rolle, ob der geforderte Pflichtteil mit Barvermögen aus dem Erbe bezahlt werden kann oder nicht. Mit dem Todesfall ist der Pflichtteil fällig.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Pflichtteilsentziehung
Pflichtteilsentziehung ist die durch den Erblasser durch eine letztwillige Verfügung getroffene Anordnung, den Erben vom Anspruch auf seinen Pflichtteil auszuschließen.
Gewillkürte Erbfolge
Das deutsche Erbrecht enthält in den §§ 1924 ff. BGB präzise Vorgaben dazu, wie der Nachlass eines Verstorbenen auf die Hinterbliebenen verteilt werden soll, falls dieser keine gewillkürte Erbfolge mittels Testament oder Erbvertrag vorgesehen hat.
Holding
Eine Holding, auf deutsch übersetzt „halten“, ist eine Muttergesellschaft (Holding), die ihre die untergeordneten Tochtergesellschaften „hält“. Wichtig ist hierbei, dass eine Holding-Struktur nur durch Gründung von einer Kapitalgesellschaften (bspw. einer GmbH, UG oder Limited) gegründet werden kann.
Nachlassinsolvenz
Nachlassinsolvenz ist das Insolvenzverfahren über einen Nachlass. Antragsberechtigt ist u.a. jeder Erbe, der Nachlassverwalter, der Testamentsvollstrecker oder jeder Nachlassgläubiger.
Familienwohnheim
Beachten Sie, dass steuerliche Erwägungen bei der Vermögensübertragung auch, aber nicht ausschließlich eine Rolle spielen sollen.
Kauf / Verkauf
Im Falle, dass der Erbe keinerlei Bezug zu dem Unternehmen des Erblassers hat, kann er das Unternehmen als Ganzes an einen Dritten veräußern. Hierbei muss ein adäquater Kaufpreis für den Kaufgegenstand festlegt werden, der materielle Dinge, wie beispielsweise Büroausstattung oder vorhandene Lagerbestände, sondern auch den oftmals werthaltigeren good will eines Unternehmens beinhaltet.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.