Erbschein

Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.

Der Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.

Wer Erbe ist, muss dies im Rechtsverkehr häufig gegenüber Behörden, Ämtern, Banken etc. nachweisen. Dazu bedient er sich im Regelfall eines Erbscheins. Der Erbschein ist eine Urkunde des Nachlassgerichts, in dem die Person des Erblassers und des oder der Erben, die Größe des Erbteils sowie gegebenenfalls Beschränkungen des Erbrechts (z. B. durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) angegeben werden.

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über das Erbrecht einer oder mehrerer Personen. Er dient der Legitimation über die Erbfolge. Damit muss ein Dritter nicht selbst die Erbfolge prüfen. Die Ausweisung des Erbrechts im Erbschein gilt als richtig.

Zuständig für die Erteilung des Erbscheins ist das Nachlassgericht (Amtsgericht), in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Gesetzlich gilt die Vermutung, dass der im Erbschein als Erbe ausgewiesenen Person das angegebene Erbrecht in entsprechender Höhe tatsächlich zusteht und dass andere als die angegebenen Beschränkungen nicht bestehen. Diese Vermutung ist zwar widerlegbar, bis zum Beweis des Gegenteils gilt aber der Erbschein als Beweis für das Erbrecht und die ausgewiesene Größe des Erbteils.

Erwirbt jemand von dem, der in einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, durch Rechtsgeschäft einen Gegenstand aus dem Nachlass, ein Recht an einem solchen Gegenstand (z. B. eine Grundschuld) oder wird ihm eine Schuld erlassen, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig. Der Erwerber wird also bei seinem Erwerb geschützt. Nicht notwendig ist es, dass dem Erwerber der Erbschein vorgelegt wurde; er braucht ihn auch nicht zu kennen. Es reicht aus, dass der Erbschein überhaupt erteilt ist.

Familienrecht

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Was kann ich tun, wenn der Erbe keine Auskunft über den Nachlass erteilt?

Wenn der Erbe die Auskunft nicht innerhalb der angemessenen Frist erteilt, kann er durch eine Auskunftsklage dazu gezwungen werden. Häufig wird diese Auskunftsklage in Form einer sogenannten Stufenklage gerichtlich geltend gemacht. Stufenklage bedeutet, dass nacheinander, jeweils aufeinander aufbauende Klageansprüche aufgerufen werden, die wie Stufen aufeinander aufbauen. Meistens wird in der ersten Stufe die Auskunft und der Anspruch auf Belege geltend gemacht, in der zweiten Stufe kann die eidesstattliche Versicherung verlangt werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Auskunft nicht vollständig oder nicht richtig ist. Wenn die Auskunft erteilt ist, also man Kenntnis vom Bestand und Wert des Nachlasses hat, wird in der letzten Stufe der Anspruch auf den Pflichtteilsanspruch und ggf. Pflichtteilsergänzungsanspruch beziffert, das heißt, es wird eine konkrete Summe gefordert. Häufig wird in der ersten Stufe der Auskunftsanspruch vom beklagten Erben anerkannt; ist dies nicht der Fall, entscheidet das Gericht durch ein Teilurteil über den Auskunftsanspruch. Dieses Auskunftsurteil kann auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Vorteil einer Stufenklage ist, dass das Risiko, Prozesskosten tragen zu müssen, geringer ist, als wenn sofort auf einen bestimmten Betrag geklagt werden würde. Nachteil ist, dass sich das Verfahren in jeder der Stufen längere Zeit hinziehen kann und es lange dauern kann, bis der Anspruch durchgesetzt ist. Anders als eine reine Auskunftsklage unterbricht die Stufenklage auch die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs genauso wie eine Zahlungsklage.

Enterben hat seine Grenzen

Schließlich gilt aber auch: Enterben hat seine Grenzen. Das Gesetz – genauer gesagt § 2303 BGB – besagt, dass man bestimmte nahen Angehörige nicht völlig vom Erbe ausschließen kann. Man spricht vom so genannten Pflichtteil oder Pflichtteilsrecht. Der Gesetzgeber meint, dass das Vermögen unabhängig vom Willen des Erblassers immer ein Stück weit in der Familie bleiben sollte. Wer enterbt worden ist, kann daher in der Regel noch eine Art gesetzliches Mindesterbteil, den sog. Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteilsanspruch richtet sich gegen die Erben und ist ein reiner Geldanspruch. Häufig bedienen Erben die Pflichtteilsansprüche nur widerwillig oder streiten sie rundheraus ab. Deswegen ist hier vergleichsweise häufig die Zuziehung eines Rechtsanwalts erforderlich.

Wie kann ich eine Pflichtteilsklage führen, wenn ich wenig Geld habe?

Wenn der Anspruch einen bestimmten Wert erreicht und die Sache Aussicht auf Erfolg hat, kann eine Prozessfinanzierung bei einem Prozessfinanzierer beantragt werden. Dazu muss ein Anwalt dem Prozessfinanzierer die Erfolgsaussichten des Anspruchs und dessen Durchsetzbarkeit darlegen. Der Prozessfinanzierer prüft dann, ob er den Fall finanziert, zahlt die Kosten für den Rechtsstreit und lässt sich einen bestimmten Anteil an dem im Prozess erstrittenen Betrag versprechen. Wer bedürftig ist, kann für eine Pflichtteilsklage Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prozesskostenhilfe übernimmt aber nur die eigenen Anwaltskosten und davon auch nur einen, vor allem bei höheren Summen, wesentlich geringeren Anteil als die sogenannten Wahlanwaltsgebühren. Aber der Rechtsanwalt kann bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe tätig werden und erhält im Erfolgsfall von der unterliegenden Gegenseite die normalen gesetzlichen Gebühren. Wenn der Anwalt damit beauftragt wird, die Prozesskostenhilfe zu beantragen, was meistens schon den vollständigen Entwurf einer Klageschrift umfasst, wird in der Regel eine, gegenüber dem eigentlichen Verfahren geringere Gebühr für diese Tätigkeit geschuldet und es kann ein entsprechender Vorschuss verlangt werden. Auch wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, der Prozess jedoch verloren wird, muss man die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe kann auch aufgehoben werden, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Bewilligung geändert haben. Eine solche Änderung kann auch darin liegen, dass durch den Prozess, für den Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, etwas erlangt wurde. Die Prozesskostenhilfe schließt also das Prozessrisiko nicht aus, sondern versetzt einen Bedürftigen nur in die Lage, überhaupt denn Prozess zu führen.

Bis wann muss ich das Erbe ausschlagen?

Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen. Sie beginnt, wenn der Erbe vom Anfall und Grund der Berufung Kenntnis hat, also weiß, dass und auf welcher Grundlage er Erbe geworden ist. Das ist nicht automatisch der Fall, wenn man weiß, dass jemand verstorben ist, sondern erst dann, wenn man weiß, dass man durch ein Testament zum Erben bestellt ist, oder dass es kein Testament gibt und man deshalb gesetzlicher Erbe geworden ist. Die Frist fängt z.B. erst mit der Kenntnis an, wenn ein anderer das Erbe ausgeschlagen hat, und man erst dadurch Erbe wird. Unter bestimmten Umständen kann das Erbe auch noch später ausgeschlagen werden, bzw. kann die Annahme der Erbschaft angefochten werden, z.B. wenn der Erbe erst später davon erfahren hat, dass der Nachlass überschuldet war. Die Anfechtung ist ebenfalls innerhalb von 6 Wochen zu erklären.

Wem nützt ein Testamentsvollstrecker?

Niemand sollte die Nachlassabwicklung unterschätzen. Die Aufgabe ist keineswegs einfach und umfasst viele Schritte. Viele Dinge sind zu veranlassen und zu beachten: Sicherung des Nachlasses Wohnungsauflösung Sichtung aller Unterlagen Erstellung des Nachlassverzeichnisses Klärung aller bestehenden privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen Einziehung fälliger Forderungen Bezahlung von Rechnungen Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen Notwendige Kündigungen Konten- und Grundstücksumschreibungen Unterbringung von Haustieren Überwachung aller Fristen Abgabe der Erbschaftsteuererklärung Aus unterschiedlichen Gründen können die Erben diese Angelegenheiten oft nicht selbst erledigen: Wer im Beruf voll gefordert ist, hat meist keine Zeit für Behördengänge. Junge und unerfahrene oder minderjährige Erben können die Nachlassabwicklung genauso wenig übernehmen wie Erwachsene im Alters- oder Krankheitsfall. Weit entfernte, z.B. im Ausland wohnende Personen sind in der Regel nur schwer in der Lage, alle anfallenden Aufgaben zu übernehmen. Vor allem bei einem großen und wertvollen Nachlass wird ein geschulter und erfahrener Testamentsvollstrecker die Hinterbliebenen entlasten, beraten und unterstützen.

Was bedeutet Vermächtnis oder Auflage?

Mit einem Vermächtnis wendet ein Erblasser per Testament oder Erbvertrag einer von ihm ausgewählten Person einen Vermögensvorteil zu. Es kann sich dabei um körperliche Gegenstände wie ein Auto, ein Bild oder einen Geldbetrag handeln. Man kann aber auch Forderungen und Rechte vermachen, zum Beispiel: Ansprüche aus Darlehen Wohn- oder Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit die Beteiligung an einer Gesellschaft Erlass einer noch nicht erfüllten Forderung Beschaffung eines bestimmten Gegenstandes aus Mitteln des hinterlassenen Vermögens. Der Erblasser bestimmt in seinem Testament, wer zuständig ist, ein Ver-mächtnis zu erfüllen. Er kann anordnen, dass die Erbengemeinschaft oder ein Testamentsvollstrecker das Vermächtnis erfüllen soll. Mit einer Sonderregelung kann er auch den "Vermächtnisnehmer" verpflichten, seinerseits etwas einem Dritten zuzuwenden. In diesem Fall spricht man von der Anordnung eines "Untervermächtnisses".

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Unternehmensbewertung

Das Erbschaftssteuergesetz & Bewertungsgesetz sehen verschiedene Bewertungsmöglichkeiten für das Betriebsvermögen vor. Hierbei besteht eine klare Rangfolge der verschiedenen Bewertungsmethoden: An erster Stelle steht die Bewertung aus Ableitung aus zeitnahen Verkäufen. An nächster Stelle folgt die Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 188 BWG, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.

Behindertentestament

Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).

Nachlasspflegschaft

Nachlasspflegschaft kann zur Sicherung des Nachlasses vom Nachlassgericht angeordnet werden. Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt und wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.

Stiftung

Gründet man eine Stiftung, kann nicht man nicht nur bei der Neugründung, sondern alle zehn Jahre einen Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend machen. Bei Ehegatten besteht die Möglichkeit diesen Betrag zu verdoppelt, also insgesamt 2 Millionen.

Schenkungssteuererklärung

Die Schenkungssteuererklärung erfordert die Meldung von Schenkungen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt, detaillierte Angaben zur Schenkung und kann steuerliche Vorteile durch frühzeitige Planung bieten. Expertenrat ist oft hilfreich, um den steuerlichen Vorteil zu maximieren.

Erbverzicht

Unter dem Erbverzicht ist ein vom Erblasser zu Lebzeiten mit seinem Ehegatten oder einem Verwandten abgeschlossener erbrechtlicher Vertrag zu verstehen, in dem der Vertragspartner auf den Anfall seines künftigen gesetzlichen Erbrechts verzichtet.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.