Familienwohnheim
Beachten Sie, dass steuerliche Erwägungen bei der Vermögensübertragung auch, aber nicht ausschließlich eine Rolle spielen sollen.
Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungs- und Teileigentum, sogar Mietwohn- und Geschäftsgrundstücke können unter gewissen Voraussetzungen lebzeitig oder von Todes wegen steuerbefreit auf den Ehegatten oder Kinder übertragen werden, wenn hierin ein "Familienheim" selbst genutzt wird.
Wesentliche Voraussetzung ist die Selbstnutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken. Bei Kindern nutzt eine Selbstnutzung nichts, wenn die Wohnfläche größer als 200 qm ist.
Unter Lebenden gewährt das Gesetz eine Steuerbefreiung nur zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Eine Steuerbefreiung für Zuwendungen an Kinder ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Im Erbgang kann eine Immobilie unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei auf den Ehegatten oder auch auf Kinder und Enkel vorverstorbener Kinder übergehen:
- Es wird von Todes wegen Eigentum oder Miteigentum an einem Ein- oder Zweifamilienhaus, Wohnungs- oder Teileigentum, Mietwohn-, Geschäfts- oder gemischt genutzten Grundstück erworben,
- die Immobilie liegt im Inland, einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums,
- der Erblasser hatte darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder war aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, und
- der Erwerber bestimmt die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken (Familienheim).
Wichtig: Zu beachten ist jedoch bei den Kindern, wie bereits oben erwähnt, dass eine Selbstnutzung nichts nutzt, wenn die Wohnfläche größer als 200 qm ist.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde: Der Erblasser hat das gemeinschaftliche Ehegattentestament nach dem Tod seiner Ehefrau zulasten des gemeinsamen Sohnes abgeändert. Die neue Lebensgefährtin sollte als Miterbin zusammen mit dem Sohn eingesetzt werden. Die Änderung stütze er auf eine Abänderungsklausel. Die Bindungswirkung von dem Ehegattentestament sollte durchbrochen werden, wenn es zu „familiären Zuwiderhandlungen“ des Sohnes kommt. Solche Zuwiderhandlungen sah der Erblasser darin, dass sein Sohn keinen regelmäßigen Kontakt zum Erblasser pflegte. Die Miterbin strebte vor Gericht die Erteilung eines Erbscheins an, der sie als Miterbin ausweist. Demgegenüber beantragte der Sohn einen Erbschein, der ihn als Alleinerben auszeichnet. Das AG Bamberg hat mit Beschluss vom 19.7.2019 (57 VI 1885/18) dem Erbscheinantrag der Miterbin stattgegeben. Der Antrag des Sohnes wurde zurückgewiesen. Die Beschwerde des Sohnes vor dem OLG Bamberg hatte Erfolg.
Mit der Scheidung verliert ein Ehepartner den gesetzlichen Anspruch auf das Erbe des bisherigen Partners. Gleiches gilt sogar schon mit dem Scheidungsantrag, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben sind. Der geschiedene Ehepartner geht leer aus, wenn der ehemalige Partner stirbt. Für manchen Ehegatten kann dies nach jahrzehntelanger Ehe sehr bitter sein, wenn er selbst kein Vermögen hat, der ehemalige Ehepartner jedoch über Immobilien, Aktien und Bargeld verfügt. Nur in wenigen Fällen kommt der geschiedene Ehepartner doch noch in den Genuss des Vermögens, das der ehemalige Ehepartner vererbt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein gemeinsames Kind der geschiedenen Eheleute zunächst erbt und dann seinerseits ohne Testament verstirbt. In diesem Fall wird der überlebende Elternteil nach der gesetzlichen Erbfolge Erbe dieses Kindes.
Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das bestätigt, wer der Erbe und Rechtsnachfolger eines Verstorbenen ist. Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt verlangen nach einem Erbfall häufig einen solchen Erbschein, um die Erben festzustellen. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt, benötigen die Erben in der Regel keinen Erbschein, um ihre Rechtsstellung nachzuweisen.
Als Vermächtnisnehmer kann jede rechtsfähige Person bestimmt werden. Es kommt somit nicht nur eine natürliche, sondern auch eine juristische Person - eingetragener Verein, Kirche oder Stadt - in Frage. Sogar noch nicht geborene Kinder können ein Vermächtnis erhalten. Stirbt der Vermächtnisnehmer vor dem Erbfall, treten im Zweifel zunächst seine Kinder oder andere nahe Verwandte an seine Stelle. Hatte er keine Verwandten, entfällt das Vermächtnis. Der Erblasser sollte zur Vermeidung von Unklarheiten immer ausdrücklich einen Ersatz-Vermächtnisnehmer bestimmen, wenn er das wünscht.
Was Kinder nach dem Tod eines Elternteils erben, hängt davon ab, ob ein Testament vorhanden ist oder die gesetzliche Erbfolge greift. Hat der verstorbene Elternteil ein Testament hinterlassen, hat dieser letzte Wille Vorrang und die Erbfolge richtet sich nach dessen Inhalt. Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Nach dieser erben mehrere Kinder zu gleichen Teilen. Zudem hat der überlebende Ehepartner ein gesetzliches Erbrecht, sodass die Kinder die Erbschaft mit dem überlebenden Ehepartner teilen müssen.
Wird Ihnen als Erbe vom Gericht aufgegeben, innerhalb einer bestimmten Frist ein Inventarverzeichnis über den Nachlass zu erstellen, muss dies auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist erfolgen. Auch darf nichts bewusst verschwiegen werden. Die Folge wäre sonst die unbeschränkte Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten mit seinem Eigenvermögen. Einer Fristsetzung durch das Gericht kann man entgehen, wenn man als Erbe selber einen Antrag auf Aufnahme des Inventars stellt.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Ausschlagung
Das Ausschlagen der Erbschaft bedeutet, dass kein Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon besteht. Dadurch kann auch kein Pflichtteil mehr einfordert werden.
MBO / MBI
Bei einem Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das Management, in der Regel leitende Angestellte oder die Geschäftsführung, die eigene Firma. Beim Management-Buy-In (MBI) übernimmt dagegen ein (fremder) Manager von außen das Unternehmen.
Nachlassgericht
Nachlassgericht ist das Amtsgericht. Es ist insbesondere zuständig für alle Nachlasssachen. Zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger.
Nachfolge in Familie
Die Weitergabe des Unternehmens innerhalb der Familie ist bei den meisten Mittelständler noch immer die bevorzugte Form der Nachfolge. Hierbei bedarf es einer umsichtigen Planung, vor allem in erbrechtlichen Fragen.
Vermächtnis
Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.
Unternehmensvermögen
Junges Verwaltungsvermögen unterliegt nicht der Begünstigung von Betriebsvermögen für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.