Nachlasspflegschaft
Die Nachlasspflegschaft bezweckt die Ermittlung der unbekannten Erben und die Sicherung und Erhaltung des Nachlasses.
Aufgabe des Nachlasspflegers ist die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses. Das Nachlassgericht kann den Aufgabenbereich auf die Wahrnehmung einzelner Aufgaben beschränken.
Der Nachlasspfleger hat dabei folgende Aufgaben:
- Der Nachlasspfleger hat, soweit sein Aufgabenbereich nicht eingeschränkt ist, den Nachlass zu sichern und zu erhalten. Er hat den Nachlass in Besitz zu nehmen und unter der Aufsicht des Nachlassgerichts zu verwalten.
- Er hat die Erben zu ermitteln, das heißt die zur Ermittlung der Erben maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse aufzuklären und die Erben zu informieren.
- Zudem hat er ein Nachlassverzeichnis aufzustellen und dem Nachlassgericht einzureichen. Den Nachlassgläubigern gegenüber ist er verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu geben.
- Er ist zur Rechnungslegung gegenüber dem Nachlassgericht verpflichtet
- Der Nachlasspfleger vertritt die Erben gerichtlich in allen den Nachlass betreffenden Angelegenheiten.
- Er ist berechtigt, über Nachlassgegenstände zu verfügen, ebenso kann er Verbindlichkeiten begründen
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Was Kinder nach dem Tod eines Elternteils erben, hängt davon ab, ob ein Testament vorhanden ist oder die gesetzliche Erbfolge greift. Hat der verstorbene Elternteil ein Testament hinterlassen, hat dieser letzte Wille Vorrang und die Erbfolge richtet sich nach dessen Inhalt. Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Nach dieser erben mehrere Kinder zu gleichen Teilen. Zudem hat der überlebende Ehepartner ein gesetzliches Erbrecht, sodass die Kinder die Erbschaft mit dem überlebenden Ehepartner teilen müssen.
Smart contracts sind Verträge, die sich selbst ausführen. Das klingt zunächst ziemlich utopisch. Wie soll ein Stück Papier selbst dafür sorgen, dass die Parteien tun, wie ihnen geheißen? Die Lösung liegt in einer technischen Krücke. Smart contracts sind keine klassischen Verträge, sondern Verträge im technischen Kleid. Mit dem üblichen Vertrag verbunden ist eine Software, die einige der im Vertrag vorgesehenen Dispositionen selbst veranlassen kann, wenn sie feststellt, dass es Zeit dafür ist und/oder ein Anlass dafür besteht. Natürlich kann ein Computer (noch) nicht eine Wohnung streichen oder ein Wertgutachten erstellen. Aber eine Software kann heute ohne Weiteres Objektbewegungen überprüfen, Zahlungen freigeben und den Zugang zu Objekten sperren oder entsperren. Die Parteien eines Vertrages können sich das zunutze machen, indem sie eine Vertragssoftware mit Bedingungskonstruktionen programmieren. Die vorprogrammierten Rechtsfolgen werden dann ausgelöst, sobald die Software den entsprechenden Trigger wahrnimmt.
Sobald der Erbe genau weiß, mit welchen Schulden er es zu tun hat, sollte er weitere Maßnahmen ergreifen. Soweit ihm die Anfechtung der Annahme der Erbschaft nicht möglich ist, kann er sein eigenes Vermögen schützen, indem er beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragt. Der Erbe braucht sich dann auch nicht mit der Befriedigung der Nachlassgläubiger aus-einanderzusetzen, weil dies dann Aufgabe des Nachlassverwalters ist. Das Gericht bestimmt dann einen Nachlassverwalter, die Gläubiger können ihre Ansprüche nun nur noch gegenüber diesem Verwalter geltend machen: Der Erbe ist damit "aus dem Schneider". Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die ein Nachlassgläubiger in das Privatvermögen des Erben eingeleitet hat, sind nun auf dessen Antrag aufzuheben. Dieser Weg ist aber nur dann eröffnet, wenn eine Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist.
Kein Erbe ist verpflichtet, eine Erbschaft anzunehmen. Nimmt man jedoch eine überschuldete Erbschaft an, übernimmt man auch die Schulden des Verstorbenen und muss diese in der Regel mit eigenen Mitteln begleichen. Erhält man die Nachricht, dass man als Erbe eingesetzt wurde, sollte man daher umgehend die finanziellen Verhältnisse des Verstorbenen klären. Wenn man hauptsächlich Schulden erbt, kann man die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausschlagen.
Erben sind im deutschen Recht entweder testamentarische Erben oder gesetzliche Erben. Pflichtteilsberechtigt sind bestimmte nahe Angehörige. Der Unterschied zwischen Erbe und Pflichtteil ist, dass der Erbe Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers ist. Der Erbe tritt also in alle Rechtspositionen des Erblassers (Vermögen und Schulden) ein. Der Pflichtteilsberechtigte hat dagegen nur einen Zahlungsanspruch gegen den Erben. Wenn Erben weniger erhalten, als ihr Pflichtteilsanspruch wäre, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils.
Ein internationales Startup namens Legacy schickt sich nun an, smart contracts auch im Erbrecht fruchtbar zu machen. Legacy sieht einen Bedarf für eine digitale Handhabung des digitalen Nachlasses bzw. des digitalen Erbes. Der Ansatz: Der Erblasser soll zunächst überlegen, wer seine digital zugänglichen Vermögensbestandteile wie etwa Kryptogeld oder Social-Media-Accounts nach seinem Tod erhalten soll. Für jeden Begünstigten formt er eine Transfereinheit (sog. capsule), der die einzelnen Vermögensteile dann zugewiesen werden. Sobald das System den Tod des Erblassers feststellt, werden die Einheiten auf die Rechtsnachfolger transferiert. Die Feststellung des Todes geschieht nicht etwa über die Standesämter, sondern dadurch, dass Legacy aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen den Eindruck gewinnt, dass der Erblasser verstorben sein dürfte. Stoppt der Erblasser etwa abrupt seine Social-Media-Aktivität, schreiben viele Menschen ein „R.I.P.“ auf seine Facebook-Timeline, wird sein Account in den Gedenkstatus versetzt und/oder findet das System eine Todesanzeige in einer örtlichen Zeitung, die auf ihn passt, so könnte der Erbfall ausgelöst werden.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Erblasser
Erblasser ist die Person, auf die das Vermögen des Erblassers im Erbfall als Ganzes übergeht (Gesamtrechtsnachfolge).
Alleinerbe
Alleinerbe ist derjenige, der beim Tod des Erblassers alleiniger Erbe des Nachlasses wird.
Erbschein
Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.
Freibeträge
Für Erwerbe von Todes wegen und für Schenkungen unter Lebenden bestehen persönliche Freibeträge, die den steuerlichen Erwerb reduzieren. Vom Erwerber ist nur der Betrag zu versteuern, der nach Abzug des Freibetrags verbleibt.
Vermächtnis
Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.
Berliner Testament
Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.