Stiftung

Gründet man eine Stiftung, kann nicht man nicht nur bei der Neugründung, sondern alle zehn Jahre einen Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend machen. Bei Ehegatten besteht die Möglichkeit diesen Betrag zu verdoppelt, also insgesamt 2 Millionen.

Gründet man eine Stiftung, kann nicht man nicht nur bei der Neugründung, sondern alle zehn Jahre einen Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend machen.

Bei Ehegatten besteht die Möglichkeit diesen Betrag zu verdoppelt, also insgesamt 2 Millionen. Dieser Betrag lässt sich beliebig über den Zeitraum von zehn Jahren verteilt vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen.

Nimmt man beispielsweise an, dass 2016 eine Million ins Stiftungsvermögen überführt werden, kann man jährlich jeweils 100.000 Euro von 2016 bis 2025 steuerlich geltend machen. Ab 2026 kann dann wieder eine Million in die Stiftung fließen und bis 2035 das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit des allgemeinen Spendenabzugs in Höhe von 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens – dies ist beispielsweise dann relevant, wenn zusätzliche Mittel für konkrete Projekte an die Stiftung fließen sollen.

Stiftungen sind jedoch nicht direkt Steuersparmodelle. Wer Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung einbringt, dem steht dieses Geld nicht mehr zur eigenen Disposition. Dies schließt selbstverständlich für den Stifter, die Stifterin nicht aus, die Stiftung auf der Grundlage der rechtlichen Möglichkeiten steueroptimiert zu dotieren.

Die Ersparnisse bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer können dazu führen, dass der weitaus überwiegende Teil der Stiftungsdotation aus Steuerersparnissen finanziert werden kann.

Familienrecht

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wann geht eine Testamentsvollstreckung zu Ende?

Die Dauer der Testamentsvollstreckung ist von den Anweisungen des Erblassers abhängig. Sobald der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben erfüllt hat, endet die Vollstreckung nicht zwangsläufig durch seine Entlassung oder Kündigung. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Testament kann erhebliche Auswirkungen auf die Rechte der Erben haben. Gemäß § 2205 BGB kann der Testamentsvollstrecker den Nachlass in Besitz nehmen und über Nachlassgegenstände verfügen, während den Erben die Verfügungsgewalt entzogen ist, soweit der Nachlass seiner Verwaltung unterliegt. Daher können die Erben trotz ihrer Rechtsstellung als Erben während der Testamentsvollstreckung keinen Zugriff auf den Nachlass haben und wirtschaftlich nicht davon profitieren. Bei einer Dauervollstreckung gemäß §§ 2209, 2210 BGB könnte diese Einschränkung sogar ganze 30 Jahre lang bestehen bleiben.

Enterben muss man nur denjenigen, der sonst erben würde

Es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass man nur denjenigen enterben muss, der sonst erben würde. Das wirft die Frage auf: Wer erbt eigentlich, ohne dass man ihn zum Erben bestimmt hat? Die Antwort findet sich im Recht der so genannten gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge ist in §§ 1924 ff. BGB geregelt. Dort ist bestimmt, dass die nächsten Angehörigen Erben werden, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat. Nächste Angehörige sind insbesondere Kinder und Ehegatten bzw. Lebenspartner. Das ist die gesetzliche Ausgangslage. Wenn der Erblasser etwas anderes möchte, muss er es explizit regeln. Das kann in einem Testament oder einem Erbvertrag geschehen. Wenn jemand ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt und darin jemanden übergeht, der nach gesetzlicher Erbfolge geerbt hätte, dann nennt man das eine Enterbung.

Was ist die Alternative zur Mediation im Erbrecht?

Warum ist eine Mediation im Erbrecht erwägenswert? Die Frage ist immer, was die Alternative ist. In einer Mediation erreicht man häufig nicht 100% dessen, was man vor Gericht beanspruchen würde. Allerdings sprechen einem die Gerichte auch nur selten 100% dessen zu, was man einklagt. Im absoluten Regelfall kommt es vor Gericht wie auch in der Mediation zu einem Vergleich. Mit gravierenden Unterschieden: Für eine Mediation fallen keine Gerichtsgebühren an, die Konfliktlösung wird also deutlich billiger. Und eine Mediation geht deutlich schneller. Sie dauert nicht mehrere Jahre, sondern lässt sich in der Regel binnen weniger Wochen terminieren und dann innerhalb weniger Tage abschließen. Schließlich haben die Parteien in der Mediation selbst in der Hand, worauf sie sich einigen.

Was erben Halbgeschwister?

Halbgeschwister sind Geschwister, die nur einen gemeinsamen Elternteil haben. Beim Tod des eigenen Vaters oder der eigenen Mutter spielt es für das Erbrecht eines Kindes keine Rolle, ob der Verstorbene mit einem anderen Partner weitere Kinder hat. Jedes Kind des Verstorbenen ist erbrechtlich gleichgestellt. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben alle vorhandenen Geschwister und Halbgeschwister zu gleichen Teilen. Wurde ein Halbgeschwister durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, hat dieser dennoch Anspruch auf den Pflichtteil.

Wie beantragt man die Entlassung des Testamentsvollstreckers?

Erben und Vermächtnisnehmer, die lange auf ihren Erbteil warten, können beim Nachlassgericht die Entlassung des Testamentsvollstreckers beantragen, wenn dieser seine Pflichten grob verletzt oder zur ordnungsgemäßen Ausführung unfähig ist (§ 2227 BGB). Ein solcher Antrag sollte gut begründet sein, da Gerichte die Umstände sorgfältig abwägen, bevor sie entscheiden.

Welcher Freibetrag bei Erbschaft?

Ein Freibetrag beschreibt den Betrag, der von der Erbschaftsteuer ausgenommen ist. Je enger die Beziehung zum Verstorbenen, desto höher fällt der Freibetrag aus. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, während Ehepartner 500.000 Euro steuerfrei erben können. Bis zu diesen Beträgen bleiben Erbschaften für Kinder und Ehepartner steuerfrei. Personen, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind, können einen Freibetrag von 20.000 Euro beanspruchen. Neben diesen in § 16 ErbStG festgelegten Freibeträgen enthält das Gesetz zahlreiche weitere Steuerbefreiungen.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Erbschein

Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.

Betreuungsverfügung

Bei der Auswahl des Betreuers hat das Betreuungsgericht die vom Betroffenen geäußerten Wünsche zu berücksichtigen.

Nießbrauchsvorbehalt

Die häufigste Form des Nießbrauchs ist das lebenslange Recht, in einer Immobilie zu wohnen und alle Nutzungen daraus zu ziehen.

Familienstiftung

Unter einer Familienstiftung versteht man eine mit Vermögen ausgestattete Institution, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dient. Das Vermögen wird also nicht von einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Personenkreis, sondern von der Stiftung übernommen.

Notarielles Testament

Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.

Ordentlicher Pflichtteil

Ordentlicher Pflichtteil ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Ergänzung des Pflichtteils, weil der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall einem Dritten eine Schenkung gemacht hat.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.