Schenkungssteuererklärung
Die Schenkungssteuererklärung erfordert die Meldung von Schenkungen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt, detaillierte Angaben zur Schenkung und kann steuerliche Vorteile durch frühzeitige Planung bieten. Expertenrat ist oft hilfreich, um den steuerlichen Vorteil zu maximieren.
Schenkungssteuererklärung: Was Sie wissen sollten
Anzeige der Schenkung
Nach § 30 ErbStG sind Schenker und Beschenkter verpflichtet, Schenkungen innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt zu melden, sofern kein Notar involviert ist. Dies dient der Vermeidung von Steuerhinterziehung und startet die Festsetzungsverjährung.
Erstellung der Schenkungssteuererklärung
Das Finanzamt kann die Abgabe einer Schenkungssteuererklärung verlangen, die genaue Angaben zur Schenkung, wie den Gegenstand und den Wert, enthält. Bei komplexen Fällen kann die Unterstützung eines Steuerberaters sinnvoll sein.
Frist und Abgabe
Das Finanzamt legt eine Frist zur Abgabe fest, die mindestens einen Monat beträgt. Bei Versäumnissen können Verspätungszuschläge und Zwangsgelder anfallen. Eine Fristverlängerung kann beantragt werden.
Kosten und Nutzen
Die Kosten für die Schenkungssteuererklärung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Experten können durch fundierte Bewertung und Nutzung von Steuerbefreiungen den steuerlichen Vorteil maximieren.
Steuerklassen und Freibeträge
Die Steuerklasse und der Freibetrag des Beschenkten beeinflussen die Höhe der Schenkungssteuer. Ehegatten haben z.B. einen Freibetrag von 500.000 Euro, während Kinder 400.000 Euro haben. Übersteigt der Wert der Schenkung den Freibetrag, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Bewertung der Schenkung
Die Bewertung des geschenkten Gegenstands ist entscheidend für die Besteuerung. Immobilien werden nach dem Verkehrswert bewertet, während bei Geld- und Wertpapierschenkungen der tatsächliche Wert herangezogen wird.
Steuervorteile durch frühzeitige Planung
Durch frühzeitige und strategische Planung können Schenkungen optimal gestaltet werden, um Steuern zu sparen. Dies kann durch gestaffelte Schenkungen innerhalb der Freibeträge oder durch Nutzung von Steuerbefreiungen erfolgen.
Rechtliche Unterstützung
Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Eine Nachfolgeregelung ist nicht nur für ältere Unternehmerinnen und Unternehmer, die kurz vor der Pensionsgrenze stehen, von großer Bedeutung. Auch Selbständige im Alter von 30, 40 oder 50 Jahren müssen künftig für ihre Firma vorsorgen - sonst werden sie von den Banken mit hohen Zinsen regelrecht bestraft. Doch nicht nur für die Firma, auch für die Familie sollten Unternehmer vorsorgen. Wer als Inhaber ein Unternehmen leitet, sollte sich aus schon aus finanziellen Überlegungen heraus frühzeitig mit der Frage auseinandersetzen, wer die Geschäfte später einmal weiterführt und wie der Bestand des Unternehmens langfristig gesichert wird. Nach der "Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung" (besser bekannt als "Basel II"), die von den Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden verfasst wurde und Ende 2006 in Kraft tritt, müssen alle Unternehmen vor der Kredit-Nachfrage ihr "Rating" durch Vorlage wichtiger Unterlagen systematisch vorbereiten. Denn je besser das Rating, desto niedriger die Zinsen, die für Firmenkredite zu bezahlen sind. Auch eine vernünftige Regelung für die Fortführung des Unternehmens nach dem Tod des Geschäftsinhabers spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Nichts fürchten die Banken mehr, als eine fehlende oder unsinnige Nachfolgeplanung, die im Erbfall zur Auszahlung hoher Geldbeträge an pflichtteilsberechtigte Personen, zu erdrückenden Steuerlasten und damit zu Liquiditätsengpässen führt. Auch die Handlungsunfähigkeit einer Firma, die von einer zerstrittenen Erbengemeinschaft "geleitet" wird, ist aus der Sicht der Banken ein Grund, keine Kredite zu gewähren oder hohe Zinsen zu fordern. Neben geprüften Jahresabschlüssen und weiteren Unterlagen ("reports") kommt es also beim Rating durch die Banken ganz entscheidend auf eine auf den Einzelfall angepasste Nachfolgeregelung an. Eine perfekte Lösung signalisiert den Banken, dass auch nach einem Todesfall die Geschäfte wie gewohnt laufen können und die monatlich fälligen Zins- und Rückzahlungen bis zur vollständigen Tilgung gesichert sind.
Unabhängig vom ehelichen Güterstand kann ein Ehepartner dem anderen Partner schenkungsteuerfrei sein "Familienwohnheim" übertragen. Ein solches "Wohnheim" ist ein Haus oder eine Wohnung, in dem sich der Mittelpunkt des familiären Lebens zu eigenen Wohnzwecken befindet. Auch Teilübertragungen sind möglich. Sogar mehrfach kann ein Ehepartner dem anderen ein "Familienwohnheim" zukommen lassen. Man muss die Immobilie auch nicht bis in alle Ewigkeit selbst nutzen, um die Möglichkeit der steuerfreien Übertragung zu haben, da es keine Behaltensfrist gibt. Ferien- und Wochenendhäuser sowie Häuser, die sich im Ausland befinden, können dagegen nicht auf diesem Wege steuerfrei übertragen werden.
So gerne der Unternehmer seine Firma bis an sein Lebensende fortführen will, ist es doch weit sinnvoller, die Übergabe auf die nächste Generation zu Lebzeiten zu vollziehen. So kann die Nachfolgegeneration eingeführt und eingearbeitet werden – sie kann die vom Unternehmer vorgelebten Werte besser verstehen und bewahren. Bei Fehlentwicklungen kann der Unternehmer noch rechtzeitig eingreifen. Erb-, gesellschafts- und steuerrechtliche Themen können besser geregelt und sogar optimiert werden.
In diesem gar nicht so seltenen Fall kommt es sehr darauf an, wie sich der Vermögenswert verflüchtigt hat. Wenn der Erblasser den Gegenstand noch selbst verkauft oder verschenkt hat, ist das Vermächtnis in der Regel gegenstandslos. Nur dann, wenn der Wertgegenstand gegen den Willen des Verstorbenen entwendet oder vernichtet wurde, hat der Vermächtnisnehmer Anspruch auf Wertersatz - etwa in Höhe der Versicherungssumme. Große Enttäuschungen gibt es immer wieder beim Vermächtnis von Sparbüchern. Denn der Wert des vermachten Geldbetrags steigt und fällt mit den Ein- und Auszahlungen des Erblassers. Wenn auf dem Sparbuch zum Zeitpunkt des Erbfalls nur noch ein paar Euro "angespart" sind, hat der Vermächtnisnehmer "Pech gehabt".
Wenn Sie als Unternehmer zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit im Koma liegen, gelten die in einem Notfalltestament getroffen Regelungen noch nicht. Also müssen Sie für die Zeit Ihrer Handlungsunfähigkeit Vorsorge treffen. Dies geschieht mit einer Vorsorgevollmacht. Darin erteilen Sie einem Menschen, dem sie besonders vertrauen und der Geschäftserfahrung hat, die Vollmacht, Sie im Rahmen Ihres Unternehmens zu vertreten. Der Bevollmächtigte kann dann je nach Rechtsform einen neuen Geschäftsführer bestellen. Darüber hinaus sollte jeder Unternehmer für seine Firma einen Notfallplan erstellen. Damit erhöht er die Chance, dass sein Unternehmen im Fall seiner Handlungsunfähigkeit fortgeführt werden kann.
Der Begriff Pflichtteilsstrafklausel hört sich zwar sperrig an. Solche Klauseln gehören aber zum absoluten Standard in Ehegattentestamenten. In Deutschland ist es rechtlich möglich und auch sehr üblich, dass Ehegatten ihr Testament gemeinsam verfassen. Die häufigste Form eines Ehegattentestaments ist das sog. Berliner Testament. Hier einigen sich die Ehegatten, dass beim Tod des ersten von ihnen der andere erben soll. Verstirbt auch der zweite Ehegatte, sollen die gemeinsamen Kinder erben. Diese Gestaltung hat sich bewährt und wird von den meisten Menschen als fair empfunden. Sie führt aber an einer Stelle zu einem rechtlichen Problem. Denn auch wenn die Kinder letztlich alles erben, so erhalten sie nach dem Tod ihres ersten Elternteils erst einmal gar nichts. Oder in den Worten des Erbrechts: Sie sind beim ersten Erbfall enterbt. Und wer enterbt ist, hat nach dem deutschen Erbrecht einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Gütertrennung
Hat sich ein Ehepaar für die Gütertrennung entschieden und dies auch beim Notar beurkunden lassen, gilt eine andere Erbquote für die Ehegatten: War die Ehe kinderlos, erhält der hinterbliebene Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte geht an die Erben zweiter Ordnung.
Familien-Pool
Beim Familienpool werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft eingebracht und anschließend werden diese Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder gegebenenfalls durch Erbschaft auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder bzw. Enkel übertragen.
Handschriftliches Testament
Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.
Stiftung
Gründet man eine Stiftung, kann nicht man nicht nur bei der Neugründung, sondern alle zehn Jahre einen Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend machen. Bei Ehegatten besteht die Möglichkeit diesen Betrag zu verdoppelt, also insgesamt 2 Millionen.
Ausschlagung
Das Ausschlagen der Erbschaft bedeutet, dass kein Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon besteht. Dadurch kann auch kein Pflichtteil mehr einfordert werden.
Grundbesitzwert
Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags.
Spezialisierungen
.jpg)
Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
.jpg)
Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
.jpg)
Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
.jpg)
Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
.jpg)
Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.