Erben, Vererben und Schenken.
Kompetente Beratung für Erbrecht und Nachfolge

Entdecken Sie unsere umfassende Beratung und Expertise im Erbrecht, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten und Ihre Wünsche und Interessen bestmöglich zu verwirklichen.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

Tagline

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Nachlassinsolvenz

Nachlassinsolvenz ist das Insolvenzverfahren über einen Nachlass. Antragsberechtigt ist u.a. jeder Erbe, der Nachlassverwalter, der Testamentsvollstrecker oder jeder Nachlassgläubiger.

Schenkungsteuererklärung

Eine Schenkungsteuererklärung ist eine Erklärung, die man beim Finanzamt abgibt, wenn man ein höheres Vermögen geschenkt bekommen hat. Anhand der Schenkungsteuererklärung entscheidet das Finanzamt, ob darauf eine Schenkungsteuer erhoben werden muss.

Patientenverfügung

Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Verfügung für Ihre medizinische Versorgung. Im Rahmen des Rechts auf Selbstbestimmung des Patienten bei medizinischer Behandlung gibt dieser dem behandelnden Arzt Vorgaben über Art und Umfang diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen für den Fall, dass er sich in einer konkreten Behandlungssituation nicht mehr persönlich äußern kann.

Immo-GmbH

Die Immo-GmbH ist eine Sonderform der GmbH, mit der Sie Ihre Steuern auf Mieteinkünfte auf 15% senken können. Sie stellt eine Spezialform der vermögensverwaltenden GmbH dar, die ausschließlich eigene Immobilien vermietet.

Seit 1996

Bellheim

Waldstückerring 44,
76756, Bellheim

07272 - 95 96 - 0

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Seit 2026

Bad Dürkheim

Römerplatz 6,
67098, Bad Dürkheim

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Pirmasens

Exerzierplatzstraße 3,
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Seit 2022

Hockenheim

Untere Hauptstraße 20,68766, Hockenheim

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Seit 2012

Haßloch

Schillerstraße 23,67454, Haßloch

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Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Jan Gehrlein
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Torsten Trauth
Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Familienrecht
Erbrecht
Julia Gauweiler
Rechtsanwältin
Erbrecht 
Areitsrecht
Familienrecht 
Luisa Hoffmann
Rechtsanwältin
Familienrecht
Erbrecht
Arbeitsrecht
Familienrecht

Rechtsberatung für Erbrecht in Bellheim

Wir sind die Kanzlei Gehrlein und Kollegen und bieten kompetente Rechtsberatung im Bereich Erbrecht in Bellheim an.

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Individuelle Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Welche steuerlichen Unterschiede gibt es bei einer Stiftung?

Rein steuerliche Gründe sollten nicht allein das Motiv für die Gründung einer Stiftung sein. Die steuerlichen Vor- und Nachteile sind insbesondere in einer Beratung vor der Gründung anzusprechen. Mit Familien- und Unternehmensstiftungen sind keine Steuern zu sparen. So unterliegt die Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung der Schenkung- oder Erbschaftsteuer. Da die Stiftung in keinem Verwandtschaftsverhältnis zum Stifter steht, ist grundsätzlich die ungünstigste Steuerklasse III anzuwenden. Der Steuersatz hängt vom Wert des übertragenen Vermögens ab. Er ist gestaffelt von 17% bei steuerpflichtigem Vermögen bis 52.000 € bis zu 50% bei steuerpflichtigem Vermögen über 25.565.000 €. Steuersparmodell ist jedoch die am häufigsten gewählte "gemeinnützige" Stiftung. Bei ihrer Errichtung und auch bei Zustiftungen ist sie von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. In der laufenden Besteuerung fallen keine Gewerbesteuer und keine Körperschaftsteuer an. Nur ein möglicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt diesen Steuern. Um die Bereitschaft zur Errichtung von Stiftungen zu fördern, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2000 den Sonderausgabenabzug bei einer Neugründung auf 307.000 € erhöht. Für laufende Zuwendungen an Stifter erhalten die Spender einen zusätzlichen Abzugsbetrag von 20.450 € im Kalenderjahr. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten jedoch nur für Zuwendungen an Stiftungen des öffentlichen Rechts und an steuerbefreite - gemeinnützige - Stiftungen des privaten Rechts.

Testierwille für Abgrenzung zwischen Entwurf und Testament ausschlaggebend

Eine zentrale Vorschrift zur Errichtung eines Testaments ist der § 2247 BGB. Nach Absatz 1 genügt bereits eine „eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung“. Die folgenden Absätze stellen zwar einige Anforderungen an den Inhalt und die Person des Erblassers. Äußere Formvorgaben finden sich dort dagegen nicht. So kann der Erblasser sein Testament grundsätzlich auch errichten, indem er seinen letzten Willen auf einer Serviette niederschreibt. Ausschlaggebend für die Abgrenzung zwischen Entwurf und Testament ist dagegen der sogenannte „Testierwille“. Demnach ist zu hinterfragen, ob der Erblasser mit dem vorliegenden Schriftstück überhaupt seine Erbfolge regeln und somit ein Testament errichten wollte. Im Zweifelsfall hat das Gericht dies im Wege der Auslegung zu ermitteln. Dabei sind das Verhalten des Erklärenden sowie alle Nebenumstände miteinzubeziehen. Der Erblasser muss sich bewusst gewesen sein, eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben zu haben.

Wann geht eine Testamentsvollstreckung zu Ende?

Die Dauer der Testamentsvollstreckung ist von den Anweisungen des Erblassers abhängig. Sobald der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben erfüllt hat, endet die Vollstreckung nicht zwangsläufig durch seine Entlassung oder Kündigung. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Testament kann erhebliche Auswirkungen auf die Rechte der Erben haben. Gemäß § 2205 BGB kann der Testamentsvollstrecker den Nachlass in Besitz nehmen und über Nachlassgegenstände verfügen, während den Erben die Verfügungsgewalt entzogen ist, soweit der Nachlass seiner Verwaltung unterliegt. Daher können die Erben trotz ihrer Rechtsstellung als Erben während der Testamentsvollstreckung keinen Zugriff auf den Nachlass haben und wirtschaftlich nicht davon profitieren. Bei einer Dauervollstreckung gemäß §§ 2209, 2210 BGB könnte diese Einschränkung sogar ganze 30 Jahre lang bestehen bleiben.

Was kostet Testamentsvollstreckung?

Die Kosten für eine Testamentsvollstreckung richten sich vorrangig nach den Bestimmungen im Testament. Der Deutsche Notarverein hat hierzu eine Vergütungsregelung vorgeschlagen: 4% des Nachlasses bis 250.000 € 3% bis 500.000 € 2,5% bis 2,5 Mio. € 2% bis 5 Mio. € 1,5% über 5 Mio. € Diese Empfehlungen haben sich in der Praxis als faire Regelung für den Testamentsvollstrecker einerseits und die Erben andererseits bewährt.

Gilt immer deutsches Erbrecht?

Über 7 Mio. ausländische Mitbürger leben in der Bundesrepublik. Mehr und mehr deutsche Staatsbürger besitzen ein Feriendomizil im Ausland, etwa in Spanien oder Florida. Auch Geldanlagen im Ausland erfreuen sich großer Beliebtheit. Kommt es dann zum Erbfall, stellt sich die schwierige Frage, ob die deutsche oder eine ausländische Erbrechtsordnung zur Anwendung kommt. Erbrechtliche Sachverhalte mit Auslandsberührung liegen immer dann vor, wenn: der Testierende oder der Erblasser nicht oder nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Nachlassgegenstände sich im Ausland befinden oder ausländisches Erbrecht auf Vermögen in Deutschland anzuwenden ist. Bei derartigen Konstellationen ist nach den Regeln des Internationalen Privatrechts zu prüfen, ob deutsches oder ausländisches Erbrecht eingreift. Dies beurteilt sich entweder nach dem Staatsangehörigkeits- oder dem Wohnsitzprinzip.

Welches Testament gilt?

Wenn es mehrere Testamente gibt, gilt in der Regel das zuletzt erstellte Testament. Ein früheres Testament behält nur dann Gültigkeit, wenn das spätere Testament inhaltlich damit übereinstimmt. Bei der Erstellung mehrerer Testamente ist es wichtig zu erklären, welches davon maßgeblich sein soll. Falls bereits ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag existiert, könnte ein späteres Testament unter Umständen unwirksam sein.

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So funktioniert unser Pflichtteilsrechner

Der Pflichtteilsanspruch berechnet sich immer aus dem sogenannten Netto-Nachlasswert des Erblassers. Dies ist der Wert des gesamten Vermögens abzüglich aller Schulden.

Unser Rechner hilft Ihnen, diesen Wert zu ermitteln, indem er Sie nach den Vermögenswerten und Schulden des Nachlasses fragt. Anschließend bestimmen Sie die familiäre Konstellation. Am Ende erhalten Sie eine schnelle, rechtlich fundierte Orientierung, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht und wie hoch dieser ausfallen könnte.

Ziel ist es, Ihnen eine erste, transparente Einschätzung zu bieten – digital und kostenlos.


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Die Höhe Ihres Pflichtteils hängt von der gesetzlichen Erbfolge ab. Diese regelt, wer erbt, wenn es kein gültiges Testament gibt. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.

Hinweis: Diese Berechnung dient nur als Orientierung. Sie ersetzt keine juristische Beratung.