MBO / MBI

Bei einem Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das Management, in der Regel leitende Angestellte oder die Geschäftsführung, die eigene Firma. Beim Management-Buy-In (MBI) übernimmt dagegen ein (fremder) Manager von außen das Unternehmen.

Bei einem Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das Management, in der Regel leitende Angestellte oder die Geschäftsführung, die eigene Firma. Beim Management-Buy-In (MBI) übernimmt dagegen ein (fremder) Manager von außen das Unternehmen. Die Kombination von MBO und MBI ist eine gemeinsame Übernahme von internen und externen Managern. MBO ist vor allem beim Generationswechsel in Unternehmensleitungen eine mögliche Form der Übernahme.

Familienrecht

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wohin soll das Testament?

Wenn man ein eigenhändiges Testament erstellt hat, besteht die Möglichkeit, es zu Hause aufzubewahren oder es einem Vertrauten zu übergeben. Eine sicherere Option besteht darin, das Testament beim Amtsgericht hinterlegen zu lassen. Die Verwahrung beim Gericht ist mit einer Gebühr von 75 Euro verbunden. Ein notarielles Testament wird immer beim Amtsgericht hinterlegt.

In welcher Form muss die Ausschlagung des Erbes erfolgen?

Die Anfechtung muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann beim Notar geschehen, der die Erklärung innerhalb der Frist beim Nachlassgericht einreicht. Die andere Möglichkeit ist, zum Nachlassgericht zu gehen und dort die Ausschlagung zu Protokoll zu geben.

Was ist eine Inventarfrist?

Wird Ihnen als Erbe vom Gericht aufgegeben, innerhalb einer bestimmten Frist ein Inventarverzeichnis über den Nachlass zu erstellen, muss dies auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist erfolgen. Auch darf nichts bewusst verschwiegen werden. Die Folge wäre sonst die unbeschränkte Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten mit seinem Eigenvermögen. Einer Fristsetzung durch das Gericht kann man entgehen, wenn man als Erbe selber einen Antrag auf Aufnahme des Inventars stellt.

Ist ein Minderjähriger durch Testamentsvollstreckung besser geschützt?

Immer wieder kommt es vor, dass Eltern mit ihrem Vermögen minderjährige Kinder absichern wollen. In diesem Fall reicht es jedoch nicht aus, die Kinder als Erben einzusetzen. Um das Erbe vor dem Zugriff des gesetzlichen Vertreters zu schützen, kann der Erblasser Testamentsvollstreckung anordnen. Die Person, die mit dieser Aufgabe beauftragt ist, ist dann bei Rechtsgeschäften weder auf die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters noch des Vormundschaftsgerichts angewiesen.

Was ist ein Testamentsvollstrecker?

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat klare Ziele vor Augen: gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses Schutz des Vermögens Erhaltung des Familienfriedens finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder Diese Ziele lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird. Denn wenn die Erben versuchen, alles selbst zu regeln, ist Streit und Ärger häufig vorprogrammiert.

Welche steuerlichen Unterschiede gibt es bei einer Stiftung?

Rein steuerliche Gründe sollten nicht allein das Motiv für die Gründung einer Stiftung sein. Die steuerlichen Vor- und Nachteile sind insbesondere in einer Beratung vor der Gründung anzusprechen. Mit Familien- und Unternehmensstiftungen sind keine Steuern zu sparen. So unterliegt die Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung der Schenkung- oder Erbschaftsteuer. Da die Stiftung in keinem Verwandtschaftsverhältnis zum Stifter steht, ist grundsätzlich die ungünstigste Steuerklasse III anzuwenden. Der Steuersatz hängt vom Wert des übertragenen Vermögens ab. Er ist gestaffelt von 17% bei steuerpflichtigem Vermögen bis 52.000 € bis zu 50% bei steuerpflichtigem Vermögen über 25.565.000 €. Steuersparmodell ist jedoch die am häufigsten gewählte "gemeinnützige" Stiftung. Bei ihrer Errichtung und auch bei Zustiftungen ist sie von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. In der laufenden Besteuerung fallen keine Gewerbesteuer und keine Körperschaftsteuer an. Nur ein möglicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt diesen Steuern. Um die Bereitschaft zur Errichtung von Stiftungen zu fördern, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2000 den Sonderausgabenabzug bei einer Neugründung auf 307.000 € erhöht. Für laufende Zuwendungen an Stifter erhalten die Spender einen zusätzlichen Abzugsbetrag von 20.450 € im Kalenderjahr. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten jedoch nur für Zuwendungen an Stiftungen des öffentlichen Rechts und an steuerbefreite - gemeinnützige - Stiftungen des privaten Rechts.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Verjährung

Der Pflichtteil kann gemäß §§ 195, 199 Absatz 1 BGB innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls eingefordert werden.

Handschriftliches Testament

Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Behindertentestament

Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).

Pflichtteilsentziehung

Pflichtteilsentziehung ist die durch den Erblasser durch eine letztwillige Verfügung getroffene Anordnung, den Erben vom Anspruch auf seinen Pflichtteil auszuschließen.

Pflichtteilsverzicht

Pflichtteilsberechtigte Personen können, ebenso wie die gesetzlichen Erben auf Ihr Erbrecht, durch Vertrag mit dem Erblasser auf Ihren Pflichtteil verzichten.

Vermächtnis

Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.