Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Kann ich als Erbe Pflichtteilsansprüche geltend machen?

Wer als Erbe zugleich Pflichtteilsberechtigter ist, aber durch die Einsetzung eines Nacherben, eine Testamentsvollstreckung, eine Teilungsanordnung beschränkt ist oder mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist, hat die Möglichkeit, den Pflichtteil zu verlangen, wenn er den Erbteil ausschlägt. Dies ist auch möglich, wenn ein pflichtteilsberechtigter Erbe z.B. im Falle eines Berliner Testaments als Nacherbe eingesetzt ist. Wer als pflichtteilsberechtigter Erbe weniger erhält, als ihm zustünde, etwa weil der Erblasser vor seinem Tod sein Vermögen verschenkt hat, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils. Dabei werden Schenkungen des Erblassers an Dritte in der Regel 10 Jahre rückwirkend berücksichtigt. Der zu berücksichtigende Betrag wird jedes Jahr ab der Schenkung um 10 % abgeschmolzen.

Welche Anforderungen stellt man an den Testamentsvollstrecker?

Der Erfolg der Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der damit beauftragten Person. Das Amt erfordert neben der fachlichen Kompetenz ein hohes Maß an Sorgfalt, Entscheidungs-, Durchsetzungs- und Überzeugungskraft sowie die Fähigkeit zum Ausgleich und innere Unabhängigkeit. Ein Angehöriger oder ein Miterbe als Testamentsvollstrecker - das birgt von Haus aus Zündstoff. Der Vorwurf, der Testamentsvollstrecker verhalte sich parteilich, kommt in diesen Fällen meist sehr schnell auf. Aufkommender Streit zwischen den Erben lässt sich dagegen durch Einsetzung einer neutralen Person vermeiden: Der Nachlass kann dann mit einem hohen Maß an persönlicher und sachlicher Distanz durch den Testamentsvollstrecker als Vermittler zwischen verfeindeten Erben abwickelt werden. Ein Testamentsvollstrecker, der nicht nur Jurist sondern auch Erbrechtsexperte ist, sorgt dafür, dass bei der Nachlassabwicklung oder Verwaltung des hinterlassenen Vermögens alles korrekt abläuft. Ein juristischer Laie ist in der Regel mit der umfangreichen und komplizierten Nachlassabwicklung überfordert und für den Schaden, den er verursacht, in vollem Umfang verantwortlich. Der Erblasser sollte in seiner Verfügung von Todes wegen schon den Testamentsvollstrecker selbst bestimmen. Auch die Einsetzung einer deutlich jüngeren Ersatz-Person kann sinnvoll sein. Aufgrund der verlängerten Lebenszeiten kommt es vor, dass eine für die Testamentsvollstreckung geeignete Person selbst über die Jahrzehnte alt wird und dann nach dem Tod des Erblassers die Aufgabe nicht mehr übernehmen kann. Wer dem Nachlassgericht die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers überlässt, macht im Prinzip keinen Fehler, riskiert aber, dass eine fremde, möglicherweise im konkreten Fall nicht ganz geeignete Person ausgewählt wird.

Kann beim Pflichtteilsergänzungsanspruch der Fristbeginn gehindert sein?

Für den Fristbeginn muss der Erblasser bei einer Grundstücksschenkung aber nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgeben, sondern darüber hinaus auch darauf verzichten, das Grundstück im Wesentlichen weiter zu nutzen. Eine Schenkung gilt als nicht geleistet, wenn der Schenkende seine Rechtsstellung formal aufgibt, wirtschaftlich aber weiter uneingeschränkt über den „Genuss“ des Grundstücks verfügen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 29. Juni 2016 (Az. IV ZR 474/15) festgestellt, dass in Ausnahmefällen die Frist mit Schenkungsvollzug bei Wohnrechtsvorbehalt nicht beginnt. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte sich der Erblasser die Erdgeschosswohnung und damit das Wohnungsrecht an einer von insgesamt drei Etagen vorbehalten. Das genügte dem BGH nicht, dass die Frist nicht begann. Soweit für den Schenkenden eine spürbare Veränderung durch die Schenkung erfolgt, ist der Fristlauf nicht gehemmt. Der Fristbeginn bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch ist hingegen gehindert, wenn sich der Schenkende ein Wohnungsrecht für das gesamte Haus vorbehält. Des Weiteren liegt kein Fristbeginn vor, wenn sich der Erblasser weiterhin wesentlichen Einfluss für die Verwendung des Hausgrudstücks einräumt.

Was passiert, wenn ich handlungsunfähig werde?

Wenn Sie als Unternehmer zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit im Koma liegen, gelten die in einem Notfalltestament getroffen Regelungen noch nicht. Also müssen Sie für die Zeit Ihrer Handlungsunfähigkeit Vorsorge treffen. Dies geschieht mit einer Vorsorgevollmacht. Darin erteilen Sie einem Menschen, dem sie besonders vertrauen und der Geschäftserfahrung hat, die Vollmacht, Sie im Rahmen Ihres Unternehmens zu vertreten. Der Bevollmächtigte kann dann je nach Rechtsform einen neuen Geschäftsführer bestellen. Darüber hinaus sollte jeder Unternehmer für seine Firma einen Notfallplan erstellen. Damit erhöht er die Chance, dass sein Unternehmen im Fall seiner Handlungsunfähigkeit fortgeführt werden kann.

Meine Kinder sind zu jung, um die Firma zu übernehmen. Was soll ich tun?

Wenn das Unternehmen innerhalb der Familie bleiben soll, sollten Sie zu Lebzeiten, aber auch und insbesondere von Todes wegen sicherstellen, dass Ihre Kinder oder Enkel die Chance erhalten, es fortzuführen. Bis sie die notwendige Ausbildung absolviert haben, kann zum Beispiel die Leitung des Unternehmens auf einen Fremdgeschäftsführer übertragen werden. Auf Gesellschafterebene kann eine Dauertestamentsvollstreckung vorgesehen werden. In diesem Fall ordnet ein Unternehmer in seinem Testament an, dass eine bestimmte Person oder mehrere Personen die unternehmerischen Interessen der Kinder solange wahrnehmen, bis sie in der Lage sind, das Unternehmen selbst fortzuführen.

Ich will mein Unternehmen einem Kind zu Lebzeiten übertragen. Haben die anderen Kinder einen Ausgleichsanspruch?

Wenn Sie sich für einen Nachfolger aus Ihrer Familie entschieden haben, wird dies nicht nur auf ein gutes Bauchgefühl zurückzuführen sein. Denn persönliche Dinge und Emotionen sollten bei der Auswahl der Nachfolge zurückstehen. Was zählt, ist fachliche und soziale Kompetenz, die den Anforderungen der Firma entsprechen muss. Wenn Sie einem Ihrer Kinder das Unternehmen zu Lebzeiten übertragen, haben Ihre übrigen Kinder keine Ansprüche. Allerdings können sie nach Ihrem Tod für den Fall, dass die Übergabe als Schenkung eingestuft wird, Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. Dies kann zu einem erheblichen Liquiditätsabfluss führen.

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Tagline

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Betreuer

Ein Betreuer wird auf Antrag oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag.

Betreuungsverfügung

Bei der Auswahl des Betreuers hat das Betreuungsgericht die vom Betroffenen geäußerten Wünsche zu berücksichtigen.

Patientenverfügung

Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Verfügung für Ihre medizinische Versorgung. Im Rahmen des Rechts auf Selbstbestimmung des Patienten bei medizinischer Behandlung gibt dieser dem behandelnden Arzt Vorgaben über Art und Umfang diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen für den Fall, dass er sich in einer konkreten Behandlungssituation nicht mehr persönlich äußern kann.

Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens berechtigen, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.