Erben, Vererben und Schenken.
Kompetente Beratung für Erbrecht und Nachfolge
Entdecken Sie unsere umfassende Beratung und Expertise im Erbrecht, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten und Ihre Wünsche und Interessen bestmöglich zu verwirklichen.

Aktuelles
Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.
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Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Erbscheinsantrag
In einem Erbscheinsantrag muss der Antragsteller folgende Angaben machen...
Erbverzicht
Unter dem Erbverzicht ist ein vom Erblasser zu Lebzeiten mit seinem Ehegatten oder einem Verwandten abgeschlossener erbrechtlicher Vertrag zu verstehen, in dem der Vertragspartner auf den Anfall seines künftigen gesetzlichen Erbrechts verzichtet.
Gesellschaftliches Erbrecht
Erbrecht und Gesellschaftsrecht sind vom Gesetz nicht aufeinander abgestimmt. Bei dem Aufeinandertreffen von Erbrecht auf Gesellschaftsrecht kann es daher zu Interessenskonflikten kommen, insbesondere bei den sog. „Nachfolgeklauseln".
Nachlassinsolvenz
Nachlassinsolvenz ist das Insolvenzverfahren über einen Nachlass. Antragsberechtigt ist u.a. jeder Erbe, der Nachlassverwalter, der Testamentsvollstrecker oder jeder Nachlassgläubiger.
Unser Team
Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Fachanwalt Erbrecht
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Familienrecht
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Wer als potentieller Erbe oder Pflichtteilsberechtigter nicht weiß, ob es ein Testament gibt, muss dies zunächst in Erfahrung bringen. Wenn das Testament bei Gericht hinterlegt wurde oder vor einem Notar errichtet wurde, ist es in der Regel im Zentralen Testamentsregister eingetragen. Von dort können die Nachlassgerichte und Notare Auskunft erhalten, ob es ein Testament gibt. Privatpersonen erhalten diese Auskunft nur mittelbar über das Nachlassgericht, indem sie dort anfragen, ob es einen Vorgang zu einem Verstorbenen gibt. Wer als gesetzlicher Erbe keinen Kontakt zum Erblasser hatte und nicht genau weiß, wann und wo dieser verstorben ist, kann beim Geburtsstandesamt des Erblassers eine entsprechende Auskunft bzw. die Sterbeurkunde erhalten. Wichtig zu wissen ist aber, dass die Nachlassgerichte nicht immer alle infrage kommenden gesetzlichen Erben anschreiben. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der im Testament eingesetzte Erbe beim Nachlassgericht angibt, dass er die Anschriften der anderen in Betracht kommenden gesetzlichen Erben nicht kennt. Die Nachlassgerichte stellen in der Regel nur dann Ermittlungen nach weiteren Erben an, wenn ihnen dazu Anhaltspunkte bekannt sind. Wenn man vom Nachlassgericht nicht benachrichtigt wurde, sollte man sich selbst dort melden und eine Kopie des eröffneten Testaments verlangen und prüfen, ob man Erbe geworden ist. Wenn bereits ein Erbschein erteilt wurde, kann man davon eine Kopie erhalten. Zuständig ist das Nachlassgericht an dem Ort, an dem der Erblasser zuletzt gelebt hat. Bereits an dieser Stelle kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der oft einfacher und schneller Akteneinsicht in die Nachlassakte erhalten kann.
Ja, das ist möglich. Anders als bei der Erbeinsetzung kann jeder in seinem Testament anordnen, dass beispielsweise die Witwe nach seinem Tod einen Vermächtnisnehmer auswählen soll. Der Erblasser muss allerdings den Personenkreis, aus dem der Vermächtnisnehmer auszuwählen ist, ganz genau eingrenzen (zum Beispiel eines der eigenen Kinder, Verein am Wohnort).
Die zweite und wichtigste Gruppe gesetzlicher Erben sind die Ehegatten und (eingetragenen) Lebenspartner. Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners beträgt neben Verwandten der ersten Ordnung (Kinder, Enkel, Urenkel des Erblassers) ein Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffen oder Nichten des Erblassers) oder neben den noch lebenden Großeltern die Hälfte der Erbschaft. Sind keine Kinder, Enkelkinder etc.; keine Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten, Großneffen etc. und keine Großeltern vorhanden, erhält der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner die ganze Erbschaft. Neben dem erbrechtlichen Viertel (oder der Hälfte) hat der Ehegatte oder Lebenspartner im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) noch Anspruch auf ein weiteres Viertel als pauschalen Ausgleich des Zugewinns. Wenn der Erblasser und der Ehegatte bzw. Lebenspartner in Gütertrennung gelebt haben und ein oder zwei Kinder des Erblassers vorhanden sind, erben der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner und jedes Kind zu gleichen Teilen.
Eheleute setzen sich in einem gemeinschaftlichen Testament jeweils als Alleinerbe ein. Vorteil ist, dass der Vollerbe über den Nachlass frei verfügen kann. Die Kinder oder mögliche weitere Erben erhalten erst nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten das Erbe.
Wenn der Erblasser sowohl Erben als auch einen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, stehen die Erben vor erheblichen Einschränkungen. Obwohl die Erben nach dem Erbfall die rechtlichen Nachfolger des Erblassers werden und formal das gesamte Erbe übernehmen, darf gemäß § 2205 BGB nur der Testamentsvollstrecker vorerst den Nachlass in Besitz nehmen. Dadurch haben die Erben vorübergehend keinen Zugriff auf die Erbschaft.
Dies können Sie mit einer Schenkung erreichen. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass Sie Ihr Eigentum an der Sache aufgeben. Eine Rückforderung ist nur in wenigen Ausnahmenfällen möglich. Sichern Sie sich am besten entsprechende Rückforderungsrechte im Schenkungsvertrag.Zudem gibt es viele rechtliche Fallstricke, die sie unbedingt berücksichtigen sollten, damit nicht irgendwann das böse Erwachen kommt. Hierzu empfehlen wir Ihnen unbedingt unseren Fachartikel: Schenkungen – „Vermögensübertragung zu Lebzeiten“
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.