Erben, Vererben und Schenken.
Kompetente Beratung für Erbrecht und Nachfolge

Entdecken Sie unsere umfassende Beratung und Expertise im Erbrecht, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten und Ihre Wünsche und Interessen bestmöglich zu verwirklichen.

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Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

Testament widerrufen? Zerrissenes Testament im Schließfach – was gilt?

Testament widerrufen? Zerrissenes Testament im Schließfach – was gilt?
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8.6.2025

Stiftung von Todes wegen: Praktische Hinweise zur Errichtung im Testament

Alles zur Stiftungserrichtung im Testament: Gestaltung, Testamentsvollstreckung, Pflichtteil und Steuerfragen. Jetzt informieren!
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8.6.2025

Notarielles Nachlassverzeichnis: Vom Telegrammstil zur Ermittlungspflicht

Die Entwicklung des notariellen Nachlassverzeichnisses im Wandel der Zeit. Was es heute bedeutet. Jetzt informieren!
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8.6.2025

RVG Gebührenerhöhung: Erbe tritt an die Stelle des Auftraggebers – zählt das?

Anwaltskosten im Erbfall: Erhöht sich die Gebühr, wenn ein Erbe den verstorbenen Auftraggeber beerbt? OLG Frankfurt klärt auf!
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8.6.2025

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

Tagline

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Berliner Testament

Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.

Testierfähigkeit

Testierfähigkeit ist Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie betrifft die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.

Gesellschaftliches Erbrecht

Erbrecht und Gesellschaftsrecht sind vom Gesetz nicht aufeinander abgestimmt. Bei dem Aufeinandertreffen von Erbrecht auf Gesellschaftsrecht kann es daher zu Interessenskonflikten kommen, insbesondere bei den sog. „Nachfolgeklauseln".

Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens berechtigen, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Jan Gehrlein
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Torsten Trauth
Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Moritz Riehl
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gesellschaftsrecht
Familienrecht

Rechtsberatung für Erbrecht in Bellheim

Wir sind die Kanzlei Gehrlein und Kollegen und bieten kompetente Rechtsberatung im Bereich Erbrecht in Bellheim an.

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wie kann ich eine Pflichtteilsklage führen, wenn ich wenig Geld habe?

Wenn der Anspruch einen bestimmten Wert erreicht und die Sache Aussicht auf Erfolg hat, kann eine Prozessfinanzierung bei einem Prozessfinanzierer beantragt werden. Dazu muss ein Anwalt dem Prozessfinanzierer die Erfolgsaussichten des Anspruchs und dessen Durchsetzbarkeit darlegen. Der Prozessfinanzierer prüft dann, ob er den Fall finanziert, zahlt die Kosten für den Rechtsstreit und lässt sich einen bestimmten Anteil an dem im Prozess erstrittenen Betrag versprechen. Wer bedürftig ist, kann für eine Pflichtteilsklage Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prozesskostenhilfe übernimmt aber nur die eigenen Anwaltskosten und davon auch nur einen, vor allem bei höheren Summen, wesentlich geringeren Anteil als die sogenannten Wahlanwaltsgebühren. Aber der Rechtsanwalt kann bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe tätig werden und erhält im Erfolgsfall von der unterliegenden Gegenseite die normalen gesetzlichen Gebühren. Wenn der Anwalt damit beauftragt wird, die Prozesskostenhilfe zu beantragen, was meistens schon den vollständigen Entwurf einer Klageschrift umfasst, wird in der Regel eine, gegenüber dem eigentlichen Verfahren geringere Gebühr für diese Tätigkeit geschuldet und es kann ein entsprechender Vorschuss verlangt werden. Auch wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, der Prozess jedoch verloren wird, muss man die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe kann auch aufgehoben werden, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Bewilligung geändert haben. Eine solche Änderung kann auch darin liegen, dass durch den Prozess, für den Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, etwas erlangt wurde. Die Prozesskostenhilfe schließt also das Prozessrisiko nicht aus, sondern versetzt einen Bedürftigen nur in die Lage, überhaupt denn Prozess zu führen.

Anfechtung

Unter gewissen Voraussetzungen kann innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrund eine Anfechtung des Erbvertrags erfolgen. Dieses Anfechtungsrecht steht dabei sowohl dem Erblasser als auch denjenigen Personen zu, die von dem Wegfall und der Nichtigkeit des Erbvertrags profitieren würden (z.B. übergangene gesetzliche Erben; Kinder u.a.).

Was ist ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist die Möglichkeit – neben dem Testament – Bestimmungen über den Nachlass in der Form zu treffen, dass das Vermögen nach dem Tod verbindlich auf eine oder mehrere Personen übergeht. Der Erbe wird durch Vertrag bestimmt. Dieser Vertrag ist schuldrechtlicher Art und kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen Erblasser und Erben zustande. Ein Anspruch des Erben entsteht jedoch erst nach Eintritt des Erbfalls. Ein Erbvertrag kann nur in notarieller Form und bei Anwesenheit beider Vertragspartner geschlossen werden.

Generalvollmacht: Individuellen Regelungsbedarf ermitteln

Vor Erstellung einer Generalvollmacht bietet sich an, rechtliche und finanzielle Folgen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls durchzuspielen. Das schafft Klarheit über zahlreiche zu regelnde Fragen einer Generalvollmacht: Wer soll meine finanziellen Geschäfte und Angelegenheiten regeln, wenn ich dazu nicht in der Lage bin? Wem vertraue ich für diese Angelegenheiten? Wer soll bei meinem Ableben mein Vermögen erben? Wer soll vielleicht bewusst leer ausgehen? Eine Generalvollmacht kann soweit führen, dass nicht nur sämtliche finanziellen Belange abgewickelt werden können, sondern beispielsweise auch über den Wohnsitz des Verfügenden oder eine ggf. notwendige medizinische Behandlung bestimmt werden kann. Auch kann geregelt werden, dass nach dem Tod des Verfügenden alle Rechtsverfügungen getroffen werden können. Eine vorausschauende Planung lohnt sich in jedem Fall. Wichtig ist, dass eine Generalvollmacht durch klare und eindeutige Formulierungen rechtssicher ist. Die Ermittlung des individuellen Regelungsbedarfes stellt sicher, dass kein ungewollter Einzelfall unentdeckt bleibt. Es gibt mehrere Vorstufen einer Generalvollmacht. Ein Beispiel ist eine Vorsorgevollmacht ergänzt um eine Betreuungsverfügung. Auch eine Patientenverfügung kann sich anbieten, sollte aber nicht alleine stehen. Einige deutsche Banken bieten auch eine sog. „Konto/Depotvollmacht-Vorsorgevollmacht“ an. Dabei handelt es sich um eine Vollmacht, die den Bevollmächtigten berechtigt, vorher festgelegte Bankgeschäfte zu erledigen. Der Bevollmächtigte kann über Guthaben verfügen, fällige Rechnungen zahlen oder Geld abheben. Nicht davon umfasst die die Aufnahme neuer Kredite. Die Konto/Depotvollmacht-Vorsorgevollmacht gilt auch für ein Wertpapierdepot. Allerdings können damit keine Termingeschäfte getätigt werden. Die Konto/Depotvollmacht-Vorsorgevollmacht ist nicht zu verwechseln mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht. Bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht kann auf eine separate Konto/Depotvollmacht verzichtet werden.

Pflichtteilsstrafklausel verhindert den frühen Zugriff der Kinder

Man kann diese Pflichtteilsansprüche der Kinder beim Tod ihres ersten Elternteils juristisch nicht verhindern. Die einzige Gestaltungsmöglichkeit liegt darin, den Kindern diese Ansprüche madig zu machen. Das macht man mit einer Bedingungskonstruktion. In das Berliner Testament nimmt man eine Klausel auf, wonach jedes Kind, das nach dem erstversterbenden Elternteil seinen Pflichtteil geltend macht, beim Tod des länger lebenden Elternteils nicht Erbe werden und damit auch nur den Pflichtteil erhalten soll. Wer also als Kind beim ersten Todesfall nicht still halten kann, bekommt dafür am Ende weniger. Genau das ist der Inhalt einer Pflichtteilsstrafklausel.

Wie erbt mein Ehepartner bei der Unternehmensnachfolge?

Ohne Testament ist Ihr Ehepartner gesetzlicher Erbe. Wenn Sie Kinder haben, steht Ihrem Ehegatten – je nach Güterstand – ein Viertel bis die Hälfte des Nachlasses zu. Die Kinder erhalten den Rest, geteilt durch die Anzahl der Köpfe. Haben Sie Ihren Ehepartner testamentarisch enterbt, bekommt er den Pflichtteil als reinen Geldanspruch. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wenn Sie Kinder haben, also maximal ein Viertel.

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