Erben, Vererben und Schenken.
Kompetente Beratung für Erbrecht und Nachfolge

Entdecken Sie unsere umfassende Beratung und Expertise im Erbrecht, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten und Ihre Wünsche und Interessen bestmöglich zu verwirklichen.

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Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

Das Risiko: Steuerverstrickung und ungewollte Auflösung

Eine ungewollte Betriebsaufspaltung kann bei der Unternehmensnachfolge zur teuren Steuerfalle werden. Erfahren Sie, wie Sie stille Reserven durch geschickte GbR-Klauseln oder gewerbliche Prägung schützen.
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26.1.2026

Der Weg zum steueroptimierten Erwerb: Wertermittlung und Verschonung

Wie bewertet das Finanzamt Ihren Betrieb und wann gilt die Steuerfreiheit? Unser Kompakt-Guide führt Sie durch Bewertung, Quotenprüfung und die Strategie beim Großerwerb über 26 Mio. Euro.
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26.1.2026

Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG: Eine höchstpersönliche Vergünstigung

Erbe oder Erbengemeinschaft verkaufen einen Betrieb: Geht der Altersfreibetrag des Erblassers auf die Erben über? Erfahren Sie, warum die persönlichen Voraussetzungen entscheidend sind.
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26.1.2026

Das „Württemberger Testament“: Strategie zur Steueroptimierung

Interessenkonflikt oder Erblasserwille? Das OLG Frankfurt (Az. 21 W 93/25) klärt die Entlassung eines Testamentsvollstreckers im Württemberger Testament. Erfahren Sie, warum die Kombination aus Nießbrauch und Amt rechtmäßig ist.
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26.1.2026

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

Tagline

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Pflichtteilsentziehung

Pflichtteilsentziehung ist die durch den Erblasser durch eine letztwillige Verfügung getroffene Anordnung, den Erben vom Anspruch auf seinen Pflichtteil auszuschließen.

Testierfähigkeit

Testierfähigkeit ist Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie betrifft die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.

Pflichtteilsberechtigter

Nach dem Gesetz kann ein Abkömmling von dem Erben den Pflichtteil verlangen auch wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.

Nießbrauchsvorbehalt

Die häufigste Form des Nießbrauchs ist das lebenslange Recht, in einer Immobilie zu wohnen und alle Nutzungen daraus zu ziehen.

Unser Team

Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

Jan Gehrlein
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Torsten Trauth
Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Fabienne Gehrlein-Krebs
Rechtsanwältin
Familienrecht
Erbrecht
Julia Gauweiler
Rechtsanwältin
Erbrecht 
Areitsrecht
Familienrecht 
Familienrecht

Rechtsberatung für Erbrecht in Bellheim

Wir sind die Kanzlei Gehrlein und Kollegen und bieten kompetente Rechtsberatung im Bereich Erbrecht in Bellheim an.

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Ist auch bei kleinen Vermögen die Gründung einer Stiftung möglich und sinnvoll?

Damit die Organe der Stiftung den Stiftungszweck verwirklichen können, bedürfen sie eines ausreichenden Vermögens. Das Stiftungsvermögen kann bestehen aus Finanzmitteln, Sachen und Rechten, die der Stiftung bei der Gründung (Errichtungsdotationen) oder später (Zustiftungen) übereignet oder übertragen werden. Damit die Verwirklichung des Stiftungszwecks gesichert ist, muss die Vermögensausstattung dem konkreten Zweck in ausreichendem Umfang entsprechen. In der Regel ist ein Mindestkapital von 50.000 € erforderlich. Bei kleineren Vermögen sollten daher stiftungswillige Personen überlegen, ob es nicht eine Alternative für sie darstellt, ihr Vermögen einer bereits bestehenden Stiftung zuzustiften, die Ziele verfolgt, die sie auch unterstützen wollen. Dadurch kann man vermeiden, dass die ohnehin zu erwartenden geringen Erträge im Wesentlichen für die Verwaltung der Stiftung aufgebraucht werden, so dass der Stiftungszweck kaum erreicht werden kann.

Wann Erbschaft melden?

Innerhalb von drei Monaten nach dem Erhalt einer Erbschaft ist man gesetzlich verpflichtet, diese dem Finanzamt gemäß § 30 des Erbschaftsteuergesetzes zu melden. Dabei sind Angaben zum Wert der Erbschaft erforderlich. Sollte das Finanzamt aufgrund dieser Meldung feststellen, dass die Erbschaft steuerpflichtig ist, wird der Erbe zur Einreichung einer Steuererklärung aufgefordert.

Was erben Halbgeschwister?

Halbgeschwister sind Geschwister, die nur einen gemeinsamen Elternteil haben. Beim Tod des eigenen Vaters oder der eigenen Mutter spielt es für das Erbrecht eines Kindes keine Rolle, ob der Verstorbene mit einem anderen Partner weitere Kinder hat. Jedes Kind des Verstorbenen ist erbrechtlich gleichgestellt. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben alle vorhandenen Geschwister und Halbgeschwister zu gleichen Teilen. Wurde ein Halbgeschwister durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, hat dieser dennoch Anspruch auf den Pflichtteil.

Smart contracts sind selbstausführende Verträge

Smart contracts sind Verträge, die sich selbst ausführen. Das klingt zunächst ziemlich utopisch. Wie soll ein Stück Papier selbst dafür sorgen, dass die Parteien tun, wie ihnen geheißen? Die Lösung liegt in einer technischen Krücke. Smart contracts sind keine klassischen Verträge, sondern Verträge im technischen Kleid. Mit dem üblichen Vertrag verbunden ist eine Software, die einige der im Vertrag vorgesehenen Dispositionen selbst veranlassen kann, wenn sie feststellt, dass es Zeit dafür ist und/oder ein Anlass dafür besteht. Natürlich kann ein Computer (noch) nicht eine Wohnung streichen oder ein Wertgutachten erstellen. Aber eine Software kann heute ohne Weiteres Objektbewegungen überprüfen, Zahlungen freigeben und den Zugang zu Objekten sperren oder entsperren. Die Parteien eines Vertrages können sich das zunutze machen, indem sie eine Vertragssoftware mit Bedingungskonstruktionen programmieren. Die vorprogrammierten Rechtsfolgen werden dann ausgelöst, sobald die Software den entsprechenden Trigger wahrnimmt.

Was tun, wenn der Vermächtnisgegenstand im Nachlass fehlt?

In diesem gar nicht so seltenen Fall kommt es sehr darauf an, wie sich der Vermögenswert verflüchtigt hat. Wenn der Erblasser den Gegenstand noch selbst verkauft oder verschenkt hat, ist das Vermächtnis in der Regel gegenstandslos. Nur dann, wenn der Wertgegenstand gegen den Willen des Verstorbenen entwendet oder vernichtet wurde, hat der Vermächtnisnehmer Anspruch auf Wertersatz - etwa in Höhe der Versicherungssumme. Große Enttäuschungen gibt es immer wieder beim Vermächtnis von Sparbüchern. Denn der Wert des vermachten Geldbetrags steigt und fällt mit den Ein- und Auszahlungen des Erblassers. Wenn auf dem Sparbuch zum Zeitpunkt des Erbfalls nur noch ein paar Euro "angespart" sind, hat der Vermächtnisnehmer "Pech gehabt".

Wir haben mehrere Einzeltestamente gefunden. Welches davon gilt?

Sofern mehrere Einzeltestamente existieren, so gilt immer das neueste Testament. Hierbei ist es unerheblich ob davon eines der Testamente ein soganntes notarielles Testament ist.

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So funktioniert unser Pflichtteilsrechner

Der Pflichtteilsanspruch berechnet sich immer aus dem sogenannten Netto-Nachlasswert des Erblassers. Dies ist der Wert des gesamten Vermögens abzüglich aller Schulden.

Unser Rechner hilft Ihnen, diesen Wert zu ermitteln, indem er Sie nach den Vermögenswerten und Schulden des Nachlasses fragt. Anschließend bestimmen Sie die familiäre Konstellation. Am Ende erhalten Sie eine schnelle, rechtlich fundierte Orientierung, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht und wie hoch dieser ausfallen könnte.

Ziel ist es, Ihnen eine erste, transparente Einschätzung zu bieten – digital und kostenlos.


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Die Höhe Ihres Pflichtteils hängt von der gesetzlichen Erbfolge ab. Diese regelt, wer erbt, wenn es kein gültiges Testament gibt. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.

Hinweis: Diese Berechnung dient nur als Orientierung. Sie ersetzt keine juristische Beratung.